Das Integrierte Diplomstudium der Rechtswissenschaften – Italienisches Recht an der Universität Innsbruck bietet eine zweisprachige, praxisorientierte Ausbildung im italienischen Recht. Es wird in Kooperation mit der Universität Padua und der Universität Trient durchgeführt und von der Autonomen Provinz Bozen-Südtirol gefördert.
Ziel des Studiums ist die Ausbildung von zweisprachigen Universaljurist:innen im italienischen Recht, wobei auch internationales und europäisches Recht, Rechtsvergleichung und relevante Rechtsbereiche für die Südtirol-Autonomie berücksichtigt werden. Die Absolvent:innen sollen in allen Rechtsbereichen auf hohem Niveau tätig sein und sich schnell in neue Rechtsmaterien einarbeiten können. Neben juristischen Fach- und Methodenkompetenzen sind Kritikfähigkeit, Sprachkompetenz (perfekte Zweisprachigkeit Deutsch/Italienisch sowie gute Kenntnisse der englischen Rechtsprache), Argumentations-, Kommunikations- und Verhandlungskompetenz von Bedeutung.
Das Studium bildet die Grundlage für klassische juristische Berufe wie Rechtsanwält:innen, Richter:innen, Notar:innen und Staatsanwält:innen in Italien, sowie für Tätigkeiten im Verwaltungsdienst, in der Wirtschaft, Politik, Kultur und im Sozialbereich. Ein wichtiger Bestandteil des Studiums ist die Diplomarbeit, die die Fähigkeit zur selbstständigen Bearbeitung wissenschaftlicher Themen nachweist.
Die Absolvent:innen des Integrierten Diplomstudiums der Rechtswissenschaften – Italienisches Recht können in klassischen Rechtsberufen wie Richter:in, Rechtsanwält:in, Staatsanwält:in und Notar:in tätig werden. Darüber hinaus stehen ihnen auch andere Berufe mit Rechtsbezug offen, beispielsweise in Interessenverbänden, supranationalen und internationalen Organisationen sowie in der Wirtschaft, Politik, Kultur und im Sozialbereich.