Code of Conduct

Die Plattform studiumfinden.com bietet Studieninteressent:innen die Möglichkeit, sich über Studiengänge zu informieren. Ein Teil dieses Services sind sogenannte “Erfahrungen”. Im Zuge dieser Erfahrungen haben Studierende die Möglichkeit, ihren Studiengang in Wort & Schrift sowie mit einer Sternen-Skala zu bewerten.
Um Missbrauch und Manipulation vorzubeugen, ist das Verfassen von Erfahrungen nur für Studierende mit aktivem und verifiziertem iamstudent-Account (https://www.iamstudent.com) möglich.

1. Was sollte ich beim Verfassen von Bewertungen berücksichtigen?

Uns ist ein respektvoller Umgang miteinander wichtig. Wir bitten dich deshalb, auch nur so zu kommunizieren, wie du möchtest, dass mit dir kommuniziert wird.
Denke bitte immer daran: Das beste Feedback ist sachlich und begründet. Verfasse deine Bewertung daher in einem ruhigen Moment und nicht als unmittelbare Reaktion auf ein Erlebnis an deiner Bildungseinrichtung. In so einem Fall ist es besser, mit der Bewertung einen Tag zu warten.
„Zwischen Reiz und Reaktion liegt ein Raum. In diesem Raum liegt unsere Macht zur Wahl unserer Reaktion. In unserer Reaktion liegen unsere Entwicklung und unsere Freiheit.“
– Viktor Frankl
Äußerungen, welche in ihrer Form als Beleidigungen, üble Nachrede, sexuelle Anspielungen und sexistische oder rassistische sowie volksverhetzende Äußerungen oder andere justiziable Inhalte aufgefasst werden können, werden von uns nicht toleriert, insbesondere, wenn sie sich gegen Personen richten.
Bitte beachte, dass es ebenso untersagt ist, persönliche Daten von Personen im Zuge deiner Bewertung zu veröffentlichen (beispielsweise Namen von Professor:innen oder Tutor:innen).
Bei einem Verstoß gegen diese Netiquette behält sich die High Five GmbH nicht nur das Recht vor, den betreffenden Beitrag zu löschen, sondern auch eine Sperrung der Email-Adresse bis hin zur Löschung des iamstudent Accounts in die Wege zu leiten.

1.1. Weiters sind Rezensent:innen verpflichtet,

  • (a) ihre Bildungseinrichtung korrekt in ihrem iamstudent Account zu hinterlegen & zu verifizieren.
  • (b) eine Bewertung nur abzugeben, wenn sie selbst bei der zu bewertenden Bildungseinrichtung studieren/studiert haben.
  • (c) keine unwahren, unsachlichen, missverständlichen oder strafrechtlich relevanten Bewertungen und/oder Aussagen insbesondere zur Bildungseinrichtung, Lehrenden oder sonstigen Verhältnissen bei der Bildungseinrichtung, aber auch darüber hinaus, zu machen.
  • (d) keine natürlichen Personen namentlich zu bezeichnen.
  • (e) keine Links auf externe Inhalte zu setzen.
  • (f) keine Inhalte einzustellen, die nicht auf eigenen Erfahrungen basieren, zu wenig lesbaren bzw. verständlichen Text beinhalten oder die Rechte Dritter verletzen.
  • (g) nur Inhalte einzustellen, die eindeutig in Bezug zur bewerteten Bildungseinrichtung stehen.
Die nutzende Person erklärt sich weiters damit einverstanden, dass ihre Bewertung innerhalb der High Five GmbH Websites in anderen Rubriken bzw. Themenbereichen Verwendung finden kann.

2. Zu welchen Rechtsverstößen kann es kommen?

Good to know: Subjektive Meinungsäußerungen vs. Tatsachenbehauptungen.
Subjektive Meinungsäußerungen (z.B. „Das Essen in der Mensa schmeckt mir überhaupt nicht.“) sind Ausdruck einer persönlichen Bewertung und können nicht im Sinne von wahr oder falsch überprüft werden.
Subjektive Meinungsäußerungen sind durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt und damit grundsätzlich zulässig.
Der Schutz der Meinungsfreiheit gilt aber nicht unbegrenzt. So sind subjektive Meinungsäußerungen dann nicht mehr zulässig und damit rechtswidrig, wenn eine Person darin beleidigt und beschimpft wird.
Eine angemessene Kritik ist allerdings zulässig. Die Grenze zwischen Kritik und Beleidigung ist oft fließend, achte daher auf deine Wortwahl. Siehe auch Punkt 1.1.
Tatsachenbehauptungen (z.B. „Die Hörsäle sind total verdreckt.“) sind hingegen Behauptungen, die sich objektiv überprüfen lassen, d.h. über deren Wahrheit oder Unwahrheit gestritten werden kann.
Solche Äußerungen enthalten keine Wertung, sondern nur Tatsachen. Wahrheitswidrige Tatsachenbehauptungen, die jemand anderen in deren wirtschaftlichen Ruf oder deren beruflichen Reputation schädigen, sind unzulässig.
Wenn in einer Bewertung also falsche Behauptungen aufgestellt werden, die nicht der Wahrheit entsprechen und die bewertete Person bzw. das bewertete Unternehmen schädigen, ist die Grenze zur Rechtswidrigkeit überschritten. Grundsätzlich hat das bewertete Unternehmen zu beweisen, dass die getroffenen Äußerungen nicht der Wahrheit entsprechen.

2.1 Was passiert, wenn ein Erfahrungsbericht gemeldet wird?

Sollte es einen Erfahrungsbericht geben, der nach Meinung der bewerteten Bildungseinrichtung eine konkrete Rechtsverletzungen beinhaltet, werden wir die bewertende Person im Zuge eines „Notice-and-take-down“-Verfahrens (mehr dazu weiter unten) kontaktieren und via Mail um eine Stellungnahme bitten.
Erfolgt die Stellungnahme nicht innerhalb von sieben Tagen, werden wir den Erfahrungsbericht löschen.

2.2 Welche Möglichkeiten habe ich als Hochschulvertreter:in?

studiumfinden.com gilt hinsichtlich der auf der Plattform abgegebenen Rezensionen als sogenannter „Host-Provider“ im Sinne des § 16 Abs 1 E-Commerce-Gesetz (ECG), weil er die technische Speicherung der Bewertungen übernimmt, aber inhaltlich mit den Bewertungen und Erfahrungsberichten nichts zu tun hat.
Ein Plattformbetreiber muss einen Erfahrungsbericht dann löschen, wenn er von einem rechtswidrigen Erfahrungsbericht weiß bzw. er von einem rechtswidrigen Erfahrungsbericht Kenntnis erlangt und die Rechtswidrigkeit des Erfahrungsberichtes leicht erkennbar ist.
Rechtswidrig ist ein Erfahrungsbericht etwa dann, wenn er beleidigende Äußerungen oder unwahre Tatsachenbehauptungen enthält.
Sofern es sich aber um eine aus dem Text heraus nicht klar erkennbare Rechtsverletzung handelt, ist es für einen Plattformbetreiber kaum ersichtlich, ob eine im Rahmen eines Erfahrungsberichtes getroffene Tatsachenbehauptung zutrifft oder nicht.
Sofern das in seinen Rechten verletzte Unternehmen begründete Angaben macht, wonach eine im Rahmen eines Erfahrungsberichtes geäußerte Tatsachenbehauptung nicht zutreffen kann, muss der Plattformbetreiber wohl allerdings weitere Erhebungen anstellen und die Bewerterin bzw. den Bewerter zu einem Beweis der aufgestellten Tatsachenbehauptungen auffordern.

Als offizieller Vertreter/offizielle Vertreterin Ihrer Bildungseinrichtung haben Sie die Möglichkeit, jeden Erfahrungsbericht zu kommentieren und eine ausführliche Stellungnahme direkt unter dem jeweiligen Erfahrungsbericht zu veröffentlichen.
Wenden Sie sich hierfür bitte an info AT studiumfinden.com

Sollte es einen Erfahrungsbericht geben, der Ihrer Meinung nach konkrete Rechtsverletzungen beinhaltet, senden Sie uns bitte ein Schreiben nach den sog. „Notice-and-take-down“-Grundsätzen an info AT studiumfinden.com

Bitte benennen Sie uns in Ihrem “Notice-and-take-down”-Schreiben
die URL zum Erfahrungsbericht sowie
die exakte(n) Textstelle(n), welche Ihrer Meinung nach Rechtsverletzungen beinhalten.
Das Schreiben muss derart konkret gefasst sein, dass die Rechtsverletzung auf Basis der Behauptungen unschwer – d.h. ohne eingehende tatsächliche und rechtliche Überprüfung – bejaht werden kann.
Nach Eingang Ihres “Notice-and-take-down”-Schreibens werden folgende Schritte eingeleitet:
Ihre Beanstandung wird an die verantwortliche Person des Erfahrungsberichtes zur Stellungnahme weitergeleitet.
Sollte eine Stellungnahme des Rezensenten bzw. der Rezensentin innerhalb einer Frist von 14 Kalendertagen ausbleiben, so ist davon auszugehen, dass die Beanstandung berechtigt ist.
Der beanstandete Erfahrungsbericht oder die beanstandeten Passagen werden sodann umgehend gelöscht.
Stellt der für den Erfahrungsbericht verantwortliche Rezensent bzw. die verantwortliche Rezensentin die Berechtigung der Beanstandung nachvollziehbar in Abrede und ergeben sich deshalb berechtigte Zweifel, so werden wir Ihnen diesen Umstand mitteilen und ggf. Nachweise für den behaupteten Rechtsverstoß von Ihnen einfordern.
Bleibt hier wiederum Ihre Reaktion aus (Frist von 14 Kalendertagen) oder werden keine adäquaten Nachweise vorgelegt, so ist keine weitere Überprüfung durch uns erforderlich und der beanstandete Erfahrungsbericht bleibt online.
Sollte sich aber aus Ihrer Stellungnahme oder Ihren vorgelegten Nachweisen auch unter Einbeziehung der Stellungnahme des Rezensenten eine Rechtsverletzung ergeben, werden der beanstandete Erfahrungsbericht oder die beanstandeten Passagen wiederum gelöscht.

2.3. Können der Bildungseinrichtung personenbezogene Daten über die Rezensent:innen zugänglich gemacht werden?

Nein, dies ist nicht im Sinne des Datenschutzes und deshalb nicht möglich.