Der B.A. Sonderpädagogik (Bezug Lehramt Sonderpädagogik) an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg ist ein Studiengang, der auf ein Lehramt für Sonderpädagogik vorbereitet. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen rund um Ihre Prüfungen.
Die Vorprüfung (VoP) muss bis zum Ende des 2. Semesters abgelegt werden. Wer die VoP einschließlich etwaiger Wiederholungen bis zum Ende des 4. Fachsemesters nicht bestanden hat, verliert den Prüfungsanspruch, es sei denn, sie bzw. er hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten.
Studienbegleitende Modulprüfungen sind bei den im Studienverlaufsplan vorgesehenen Modulen des Studiengangs zu absolvieren. Jedes Modul schließt mit einer Modulprüfung ab. Die konkrete Prüfungsleistung ist bei allen studienbegleitenden Modulprüfungen entweder in einer separaten, veranstaltungsübergreifenden Modulprüfung oder in begründeten Fällen durch maximal zwei Prüfungsleistungen aus mehreren Veranstaltungen eines Moduls zu erbringen.
Studienbegleitende Modulprüfungen, die nicht mindestens mit "ausreichend (4,0)" bzw. mit "nicht bestanden" bewertet wurden, können zweimal wiederholt werden. Eine dritte Wiederholung ist ausgeschlossen. Die Wiederholung einer bestandenen Modulprüfung sowie einer bestandenen Teilleistung ist nicht zulässig.
Das Studium eines Studienbereichs bzw. Faches wird mit dem als "Abschlussmodul" ausgewiesenen Vertiefungsmodul abgeschlossen. Dieses ist in den letzten beiden Semestern verortet.
In der Richtlinie für die Erstellung von Bachelorarbeiten finden Sie wichtige Informationen zu Anmeldung, Zulassung/Themenausgabe, Anfertigung der Arbeit inkl. Fristen, Bewertung und Wiederholungsmöglichkeit.