Der Bachelor of Laws (LL.B.) ist in den Studiengang Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin integriert, dessen Abschlussziel die erste juristische Prüfung ist. Der LL.B. kann nach erfolgreichem Abschluss aller Pflichtmodule des 1. bis 6. Fachsemesters inklusive der Schwerpunktbereichsprüfung auf Antrag verliehen werden.
Voraussetzungen für die Beantragung des LL.B. Grades:
Antragberechtigte müssen mindestens die Schwerpunktbereichsprüfung nach der Studien- und Prüfungsordnung des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Freien Universität Berlin für den modularisierten Studiengang Rechtswissenschaft mit dem Abschlussziel der ersten juristischen Prüfung vom 25.3.2015 (SPO 2015) abgelegt haben.
Studierende anderer Universitäten, die an der Verleihung des LL.B.-Abschlusses interessiert sind, sollten die Regularien für einen Hochschulwechsel an die Freie Universität Berlin beachten. Eine Verleihung ist nur bei einem Hochschulwechsel ohne bereits abgeschlossene Schwerpunktbereichsprüfung möglich.
Bei Fragen zum LL.B. steht Herr Simon Roßmann unter llb (at) rewiss.fu-berlin.de zur Verfügung.