Das Studium der Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität Göttingen mit dem Abschluss Erste Prüfung/Staatsexamen befasst sich mit dem geltenden Recht sowie den historischen, sozialen, wirtschaftlichen, politischen und rechtsphilosophischen Grundlagen der Rechtsordnung. Ziel ist die Ausbildung von Einheitsjuristen, die in der Lage sind, in klassischen juristischen Berufsfeldern (Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt, Verwaltungsjurist) sowie in anderen Bereichen Verantwortung zu übernehmen.
Absolventen finden Beschäftigung in der Kredit- und Versicherungswirtschaft, bei Interessenvertretungen, Kirchen, im Wissenschaftsbetrieb, in den Medien, als Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Unternehmensberater, Vertragsmanager, Mediatoren, Verbraucher- und Schuldnerberater sowie bei internationalen Organisationen und im diplomatischen Dienst.
Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium (3-4 Semester) mit Zwischenprüfung, ein Hauptstudium (2-3 Semester) und ein Schwerpunktbereichsstudium (ca. 2 Semester). Pflichtfächer sind die Kernbereiche des Bürgerlichen Rechts, Strafrechts, Öffentlichen Rechts und Verfahrensrechts einschließlich europarechtlicher Bezüge. Es werden Grundlagenfächer, Schlüsselqualifikationen und fachspezifische Fremdsprachenkompetenzen vermittelt. Im Schwerpunktbereichsstudium können verschiedene Schwerpunkte gewählt werden, darunter historische und philosophische Grundlagen des Rechts, privates und öffentliches Wirtschaftsrecht, Zivilrecht und Zivilrechtspflege, Medienrecht, internationales und europäisches öffentliches Recht, Kriminalwissenschaften, Arbeits- und Sozialordnung, Medizinrecht sowie öffentliches Recht (Regieren, Regulieren und Verwalten).
Nach der ersten Prüfung kann der akademische Grad Diplomjurist/in verliehen werden. Es folgt ein zweijähriger Vorbereitungsdienst (Referendariat) mit Stationen bei Gericht, Staatsanwaltschaft, Verwaltungsbehörde und Rechtsanwälten, abschließend mit dem Staatsexamen (Assessorexamen). Mit dem Bestehen der zweiten juristischen Staatsprüfung wird die Befähigung zum Richteramt und zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst erlangt.