Das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Heidelberg beschäftigt sich mit der methodisch fundierten Erkenntnis des geltenden Rechts und dessen Anwendung. Es vermittelt Kompetenzen zur systematischen und begrifflichen Durchdringung des Rechts, einschließlich historischer und philosophisch-theoretischer Grundlagen.
Das Studium gliedert sich in Zivilrecht, Strafrecht und öffentliches Recht, wobei das materielle Recht im Zentrum steht und die dazugehörigen Prozessrechte im Überblick vermittelt werden. Ergänzend zu den dogmatischen Fächern werden Grundlagenfächer wie Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie, Rechtstheorie, juristische Methodenlehre, allgemeine Staatslehre, Rechtssoziologie und Rechtsvergleichung behandelt.
Im Zentrum des Heidelberger Studienangebots steht eine erstklassige Ausbildung in den Kernfächern und den zugehörigen Grundlagenfächern, die auf Systemverständnis und Methodenkompetenz abzielt. Dies soll den Studierenden den besten Examenserfolg im Ersten juristischen Prüfung ermöglichen. Es gibt jeweils eine kleine und eine große Übung in den drei dogmatischen Fächern, bestehend aus einer Hausarbeit und einer Klausur.
Ein umfangreiches Examensvorbereitungsprogramm ("HeidelPräp!") wird angeboten, um den Gang zum kommerziellen Repetitor zu vermeiden. Die starke Kernfachorientierung kommt auch den weiteren Studiengängen der Fakultät zugute.
Juristinnen und Juristen haben vielfältige Berufsfelder. Klassische juristische Berufe wie Richter, Staatsanwalt, höherer Verwaltungsdienst oder Rechtsanwalt setzen die Befähigung zum Richteramt voraus. Außerhalb dieser Berufe ist ein abgeschlossenes Jurastudium Voraussetzung für Tätigkeiten in Unternehmen, Verbänden, Nicht-Regierungs-Organisationen, Personalverwaltungen, journalistischen, unternehmens- oder politikberatenden Berufsfeldern.