Magisterstudium für Juristen mit ausländischem Abschluss: Dieser Studiengang richtet sich an Studierende mit abgeschlossenem ausländischen rechtswissenschaftlichen Universitätsstudium. Ziel ist es, die Grundzüge des deutschen Rechts kennenzulernen, rechtswissenschaftlich zu arbeiten und ein Rechtsgebiet exemplarisch zu vertiefen.