Der Magisterstudiengang an der Juristischen Fakultät in Würzburg bietet ausländischen Juristen die Möglichkeit, Kenntnisse im deutschen Privatrecht, dem deutschen Öffentlichen Recht und dem deutschen Strafrecht zu erwerben. Das Studium kann in jedem Semester aufgenommen werden und wird mit dem Erwerb des Grades eines "Magister legum" (LL.M.) abgeschlossen.
Die Zulassung zum Magisterstudium ist beim International Office der Universität Würzburg für das Wintersemester bis zum 15. Juli und für das Sommersemester bis zum 15. Januar zu beantragen.
Das Magisterstudium selbst dauert zwei Semester und wird mit der Magisterprüfung abgeschlossen. Diese besteht aus einer schriftlichen Magisterarbeit und einer mündlichen Prüfung.
Dem Magisterstudium liegt die Satzung über den Erwerb des Magistergrades "Magister legum" (LL.M.) durch im Ausland graduierte Juristen (AMPO) vom 30. September 1991 in der Fassung der Änderungssatzung vom 15.07.2013 zugrunde.
Bei Fragen zum Magisterstudium in Würzburg steht die Studienberatung Magisterstudium zur Verfügung.