Der Studiengang "gehobener Dienst der Steuerverwaltung" bildet Beamte für die Finanzverwaltung Baden-Württembergs aus. Nach bestandener Laufbahnprüfung wird die Befähigung für den gehobenen nichttechnischen Dienst erlangt, sowie der Abschluss Bachelor of Laws (LL.B.).
Das Studium dauert 3 Jahre in Vollzeit und umfasst 180 ECTS-Punkte. Es beginnt jeweils am 1. Oktober und 1. März eines jeden Jahres. Studienort ist der Campus HVF / Bleyle-Areal. Während des Studiums besteht der Status als Beamtin/Beamter auf Widerruf mit Anwärterbezügen von rund 1.550 Euro (brutto).
Das Studium verbindet ein wissenschaftliches Hochschulstudium mit der berufspraktischen Ausbildung im Finanzamt. Der Wechsel zwischen Hochschule und Verwaltung vermittelt Steuerrecht und wirtschaftswissenschaftliche Fächer. Methodische Kompetenzen werden vermittelt, um den Anforderungen der Arbeitswelt gerecht zu werden.
Nach erfolgreichem Studium können die Absolventen in der gesamten Steuerverwaltung des Landes eingesetzt werden.
Das 3-jährige Studium umfasst Fachstudien (21 Monate an der Hochschule) und eine berufspraktische Ausbildung (15 Monate im selbst gewählten Ausbildungsfinanzamt). Die Theoriephasen an der Hochschule setzen sich aus Grundstudium I (fünf Monate), Grundstudium II (vier Monate), Grundstudium III (fünf Monate) und Hauptstudium (sieben Monate) zusammen. Die Praxisphase ist in vier Abschnitte unterteilt.
Im Grundstudium I werden Module wie Allgemeines Abgabenrecht, Methodische Kompetenzen, Ertragsbesteuerung natürlicher Personen I, Lohnsteuer, Verkehrsteuern I, Bilanzsteuerrecht und betriebliches Rechnungswesen I, Grundlagen des Öffentlichen Rechts I, Öffentliches Dienstrecht, Bewertungsrecht I, Grundlagen des Privatrechts I und Sozialwissenschaften (Projektarbeit G I) behandelt.
Im Grundstudium II werden Module wie Allgemeines Abgabenrecht II, Informations- und Wissenschaftsmanagement (IWM), Ertragsbesteuerung natürlicher Personen II, Lohnsteuer, Verkehrsteuern II, Bilanzsteuerrecht und betriebliches Rechnungswesen II, Wirtschaftswissenschaften, Bewertungsrecht II und Erbschaftsteuer, Besteuerung der Gesellschaften I, Grundlagen des Privatrechts II, Grundlagen des Öffentlichen Rechts II, Wahlpflichtfächer und wissenschaftliches Arbeiten und Sozialwissenschaften behandelt.
Im Grundstudium III werden Module wie Allgemeines Abgabenrecht II, Ertragsbesteuerung natürlicher Personen II, Gewerbesteuer, Verkehrsteuern II, Bilanzsteuerrecht und betriebliches Rechnungswesen II, EDV-Buchführung, Bewertungsrecht II und Erbschaftsteuer, Besteuerung der Gesellschaften I, Körperschaftsteuer, Grundlagen des Privatrechts II, Grundlagen des Öffentlichen Rechts II, Wahlpflichtfächer und wissenschaftliches Arbeiten und Sozialwissenschaften behandelt.
Im Hauptstudium werden Module wie Allgemeines Abgabenrecht III, Ertragsbesteuerung natürlicher Personen III, Internationales Steuerrecht, Verkehrsteuern III, Bilanzsteuerrecht und betriebliches Rechnungswesen III, Besteuerung der Gesellschaften II, Schwerpunktbereiche und Sozialwissenschaften behandelt.