Das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Greifswald, dessen traditionsreiche Fakultät nach ihrer Schließung bei Kriegsende wiedererrichtet wurde, wird seit dem Sommersemester 1991 angeboten. Ziel des Studiums ist es, die Studierenden zu befähigen, das geltende Recht auf der Grundlage anerkannter wissenschaftstheoretischer Erkenntnisse und unter Berücksichtigung beruflicher Erfordernisse in geordneter Argumentation auszulegen und anzuwenden.
Der Studiengang Rechtswissenschaften wird mit der Ersten Juristischen Prüfung abgeschlossen, die sich aus der staatlichen Pflichtfachprüfung (70%) und einer universitären Schwerpunktbereichprüfung (30%) zusammensetzt. Das Bestehen dieser Prüfung ist Voraussetzung für den Eintritt in den juristischen Vorbereitungsdienst. Die Zulassungsvoraussetzungen zur staatlichen Pflichtfachprüfung sind in der Juristenausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO) geregelt.
Studiengegenstand sind die Pflichtfächer Privatrecht, Strafrecht, Öffentliches Recht sowie ein vom Studierenden auszuwählender Schwerpunktbereich. Im Laufe des Studiums sind formale Zulassungsvoraussetzungen für die staatliche Pflichtfachprüfung zu erfüllen, darunter die erfolgreiche Teilnahme an Klausuren und Hausarbeiten in den genannten Teilgebieten sowie der Nachweis der Teilnahme an einer Veranstaltung, die die geschichtlichen, gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, politischen und philosophischen Grundlagen des Rechts behandelt.
Während des Studiums ist eine praktische Studienzeit von mindestens drei Monaten zu absolvieren, in der Regel ein Monat in der Zivil-, Straf- und Verwaltungsrechtspflege. Diese kann bei einem Gericht, einer Verwaltungsbehörde, einem Rechtsanwalt, der Rechtsabteilung eines Unternehmens, einer Gewerkschaft oder einem Verband oder bei einer sonstigen geeigneten Stelle abgeleistet werden.
Im Anschluss an die Erste juristische Prüfung werden die Absolvent*innen auf Antrag als Referendar*innen in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen, mit dem Ziel, sie mit den Aufgaben der Rechtspflege und der Verwaltung vertraut zu machen. Mit dem Bestehen der zweiten Staatsprüfung (Assessorexamen) erlangen die Jurist*innen die Befähigung zum Richteramt. Ihnen steht eine Vielfalt juristischer Berufe offen, darunter Richter*in, Staatsanwält*in, Verwaltungsbeamter*in, Rechtsanwält*in, Notar*in sowie Tätigkeiten in Gewerbe-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen oder als Verbandsvertreter*in.
Über die juristische Ausbildung hinaus können weitere berufsqualifizierende Fähigkeiten erlernt werden, wie z.B. Fachsprachen und der Umgang mit juristischen Datenbanken. Die Verbindung von Rechts- und Staatswissenschaften ermöglicht die Einbeziehung volks- und betriebswirtschaftlicher Studien. Die Teilnahme an Veranstaltungen anderer Fakultäten trägt zur Vertiefung der Allgemeinbildung bei. Die überschaubare Zahl der Studierenden ermöglicht eine persönliche Betreuung durch die Dozierenden.