Die Seite enthält Informationen zum Masterstudiengang Europäischer Privatrechtsverkehr an der Universität Leipzig. Es wird darauf hingewiesen, dass der Studiengang ab dem Sommersemester 2022 eingestellt wird und keine Neuimmatrikulation mehr möglich ist.
Für Studierende, die bereits immatrikuliert sind, gibt es Informationen zur Vorlesungsplanung, Modulprüfungen, Planung eines Auslandsstudiums und zur Anfertigung der Masterarbeit. Die Vorlesungsplanung soll entsprechend der vorgegebenen Module erfolgen, wobei eine Rücksprache mit der Studienberatung empfohlen wird. Modulprüfungen finden in der Regel am Ende der Vorlesungszeit statt, und eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit den Dozenten wird empfohlen. Für die Planung eines Auslandsstudiums wird geraten, die ausgewählten Lehrveranstaltungen im Vorfeld mit dem Studienfachberater abzusprechen. Die Masterarbeit ist im 3. und 4. Semester anzufertigen, wobei der Student selbstständig einen Betreuer und ein Thema finden muss. Die Arbeit ist innerhalb von 25 Wochen anzufertigen und einzureichen.
Auf der Seite finden sich auch Links zu den Rechtsordnungen des Studiengangs (Studienordnung, Prüfungsordnung, Eignungsfeststellungsordnung) sowie Vorlagen für die Masterarbeit. Des Weiteren werden Vorlesungsverzeichnisse für vergangene Semester (Sommersemester 2020, Wintersemester 2020/21) bereitgestellt. Bei Fragen zum Studium steht der Studienfachberater zur Verfügung.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Vorlesungsverzeichnisse nur der Übersicht dienen und die aktuellen Veranstaltungen sowie die Durchführungsart im Vorlesungsverzeichnis des Studiengangs Rechtswissenschaften zu prüfen sind. Im Zweifelsfall ist die Eignung einer Veranstaltung für ein Mastermodul mit dem Studienfachberater abzuklären.