Der Masterstudiengang Rechtsvergleichende Studien zum deutschen, europäischen und chinesischen Recht ist ein weiterführendes Studium, das einen ersten Hochschulabschluss voraussetzt. Es handelt sich um ein Doppelmasterprogramm in Kooperation mit der Tongji Universität Shanghai und der Humboldt-Universität zu Berlin, das mit dem Master of Laws (LL.M.) abschließt.
Das Studium richtet sich an Bewerber mit wirtschaftsrechtlichen Grundkenntnissen und solchen des deutschen bzw. chinesischen Rechts sowie der jeweiligen Sprache. Es bietet die Möglichkeit, Kenntnisse im deutschen und europäischen Recht durch ein Auslandsstudium in China um Aspekte der chinesischen Rechtsordnung zu erweitern. Beteiligt sind die Law School der Tongji Universität Shanghai, das Chinesisch-Deutsche Hochschulkolleg (CDHK), der Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Konstanz sowie die Juristische Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin. Das Programm beinhaltet ein integriertes Auslandsjahr an der Tongji Universität Shanghai und wird vom DAAD mit Stipendien gefördert. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Absolventen einen LL.M.-Titel der Tongji Universität Shanghai und der Universität Konstanz.
Absolventen erwerben umfangreiche chinesische Sprachkenntnisse und sind durch Veranstaltungen zur deutschen, europäischen und chinesischen Rechtsordnung bestens für eine berufliche Perspektive mit Bezügen zur VR China gerüstet. Es fallen keine Studiengebühren an der Universität Konstanz und der Tongji University an. Typische berufliche Perspektiven sind international ausgerichtete Tätigkeiten als Anwalt, in Wirtschaftsunternehmen, im Marketing und Management sowie in Forschungseinrichtungen. Eine wissenschaftliche Karriere kann mit einer Promotion fortgesetzt werden.
Das Studium beginnt im Sommersemester und hat eine Regelstudienzeit von 4 Semestern. Es werden 120 ECTS-Credits vergeben. Die Anzahl der Erstsemesterplätze beträgt ca. 5.
Die Lehrsprachen sind Deutsch und Englisch. Bewerber benötigen fortgeschrittene Englischkenntnisse (B2) und Deutschkenntnisse auf dem DSH-Niveau Stufe 2 oder TestDaF 4.