Der Masterstudiengang Sozialrecht und Sozialwirtschaft (LL.M.) an der Universität Kassel in Kooperation mit der Hochschule Fulda bietet eine vertiefende Auseinandersetzung mit dem deutschen Sozialleistungssystem und dessen stetigem Wandel. Er richtet sich an Spezialisten im Bereich des Sozialrechts und eröffnet vielfältige Tätigkeitsfelder in Unternehmen der Sozialwirtschaft, Wohlfahrtsverbänden und Sozialleistungsträgern.
Der Studiengang vermittelt rechtliches, sozial- und wirtschaftswissenschaftliches Wissen, um komplizierte Rechtsbeziehungen zu analysieren und zu gestalten. Dozenten aus Wissenschaft und Praxis, darunter Richter des Bundessozialgerichts (BSG), vermitteln die notwendigen Kompetenzen. Studierende profitieren von der hochschulübergreifenden Lehre und Vorträgen des Forschungsverbunds für Sozialrecht und Sozialpolitik (FoSS).
Der Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt. Voraussetzung ist ein Bachelorabschluss in Sozialrecht, Sozialer Arbeit, Wirtschaftsrecht oder ein gleichwertiger Abschluss mit der Note "gut" (2,5) oder besser. Alternativ berechtigt ein Erstes oder Zweites juristisches Staatsexamen mit mindestens der Note "befriedigend" zum Studium.
Absolventen erwerben einen juristischen Abschluss, der vielfältige Berufsperspektiven eröffnet. Sie sind in der Lage, Vernetzungsstrukturen zwischen verschiedenen Sozialleistungsakteuren zu analysieren, Konflikte zu lösen und Kooperationen herzustellen. Mögliche Tätigkeitsfelder sind (leitende) Positionen in Wohlfahrtsverbänden, Unternehmen der Sozialwirtschaft, Sozialversicherungsträgern oder die Projektleitung von Forschungsprojekten im öffentlichen Dienst.
Der Studiengang beginnt sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester und dauert 3 Semester.