Das Institut für Strafrecht und Kriminologie der Universität Bern bietet ab Herbstsemester 2024 einen Master Minor in Kriminologie und einen Master Minor in Strafrecht an, jeweils im Umfang von 30 ECTS-Punkten. Diese Minor-Studienprogramme richten sich an Studierende anderer Fakultäten.
Die Zulassung zu den Minor-Programmen auf Masterstufe setzt einen abgeschlossenen rechtswissenschaftlichen Minor auf Bachelorstufe (30 oder 60 ECTS) oder einen Bachelorabschluss in den Bereichen Erziehungswissenschaft, Psychologie, Sozialanthropologie, Sozialwissenschaften, Politikwissenschaft oder Soziologie voraus.
Der Abschluss des Minor-Studiums erfolgt kumulativ, wobei Lehrveranstaltungen im Umfang von 30 ECTS aus dem entsprechenden Lehrveranstaltungsangebot absolviert werden müssen. Detaillierte Informationen zu den Lehrveranstaltungen finden sich in den verlinkten PDF-Dokumenten.
Für Studierende, die den Bachelor-Minor Kriminologie vor dem HS 2024 begonnen haben, wird dieser bis zum FS 2027 abgeschlossen. Anstelle des Bachelor-Minors wird neu der Master-Minor Kriminologie angeboten.
Es gibt keine spezielle Einführungsveranstaltung für das Minorstudium Kriminologie. Studienanfängern wird jedoch empfohlen, die allgemeine Einführung in die Minorstudiengänge der Rechtswissenschaftlichen Fakultät zu besuchen.
Der Beginn des Kriminologie-Minorstudiums ist nicht zwingend im ersten Hauptfach-Studiensemester erforderlich, sondern kann auch im 3. Semester begonnen werden. In diesem Fall kann sich die Studiendauer des Bachelorstudiums jedoch auf 8 Semester verlängern. Es besteht die Möglichkeit, das 3. und 5. sowie das 4. und 6. Semester des Kriminologie-Minorstudiums parallel zu belegen und die Prüfungen abzulegen.