Der Master of Advanced Studies in Medicines Development wird von ECPM in Zusammenarbeit mit Partneruniversitäten in ganz Europa und anderen Partnerorganisationen im Gesundheitswesen konzipiert und organisiert. Der Master of Advanced Studies (MAS) erfordert insgesamt mindestens 60 ECTS.
Studierende können sich gleichzeitig für den ECPM-Kurs und das Masterprogramm anmelden.
30 ECTS werden für den DAS-Abschluss angerechnet, der für den MAS-Abschluss erforderlich ist. Dieser kann durch die Teilnahme am zweijährigen [ ECPM-Kurs ]https://ecpm.unibas.ch/continuing-education/postgraduate-courses/diploma-course und das Bestehen der Multiple-Choice-Fragen, der mündlichen und schriftlichen Prüfungen erworben werden.
20 ECTS werden für den Abschluss der Mastermodule aus dem Continuing Professional Development (CPD) Short Courses Programm angerechnet. Die Mastermodule können nach Präferenz [ entweder aus unserem CPD Short Courses Programm ]https://ecpm.unibas.ch/continuing-education/postgraduate-courses/cpd , von anderen Kursanbietern oder Partneruniversitäten, die Schulungen anbieten, die für die Arzneimittelentwicklungswissenschaften und den IMI PharmaTrain-Lehrplan relevant sind, ausgewählt werden. Weitere Informationen zu den CPD-Kurzkursen an Partneruniversitäten finden Sie in der Masterprogrammübersicht auf der [ PharmaTrain-Website ]https://www.pharmatrain.eu/ . Die Lernergebnisse der Module werden nach Abschluss jedes Moduls individuell bewertet, um die Leistungspunkte zu erreichen. Wir empfehlen Ihnen dringend, sich an die ECPM-Kursdirektion zu wenden, um sicherzustellen, dass die Kurse akkreditiert werden, bevor Sie sich für einen Kurs an anderen Universitäten anmelden.
10 ECTS werden für das Verfassen und Einreichen einer Masterarbeit angerechnet. Das Thema der Masterarbeit bezieht sich idealerweise auf den Arbeitsbereich oder das besondere Interesse des Kandidaten und kann entweder vom Teilnehmer vorgeschlagen oder mit der Kursdirektion besprochen und weiterentwickelt werden. Bitte beachten Sie, dass das Thema der Arbeit vor Beginn von der Kursdirektion genehmigt werden muss. Sobald die oben genannten Schritte unternommen wurden, kann mit der Arbeit jederzeit begonnen werden. Der schriftliche Bericht umfasst die im Rahmen der Arbeit durchgeführten Arbeiten. Der Text sollte 40 Seiten nicht überschreiten. Die Arbeit (einschließlich der Vorbereitung auf die Abschlussprüfung) sollte innerhalb von vier Semestern im Teilzeitstudium abgeschlossen sein. Die endgültige Arbeit muss zwei Monate vor der Abschlussprüfung eingereicht werden.