Das Studium der Rechtswissenschaft an der Universität Augsburg vermittelt die wesentlichen Inhalte des Bürgerlichen Rechts, des Öffentlichen Rechts und des Strafrechts. Bereits im Grundstudium werden die Studierenden durch Vorlesungsabschlussklausuren an die selbstständige praktische Falllösung herangeführt und intensiv in Fallbesprechungen betreut. Das Grundstudium schließt mit der Zwischenprüfung ab.
Im Hauptstudium werden die Kenntnisse aus dem Grundstudium vertieft, das Verfahrensrecht kommt hinzu, und die Studierenden beginnen mit der Ausbildung in einem Schwerpunktbereich. Es werden die "Übungen für Fortgeschrittene" absolviert und eine Veranstaltung zum Erwerb von "Schlüsselqualifikationen" besucht.
Im dritten Studienjahr wählen die Studierenden einen von neun Schwerpunkten, die die Forschungsschwerpunkte der Fakultät widerspiegeln. Dieser Abschnitt ist später Gegenstand der Juristischen Universitätsprüfung.
Zur Vorbereitung auf die Erste Juristische Staatsprüfung bietet das kostenlose und anmeldefreie Examinatorium ein einjähriges Komplettprogramm.
Die Zwischenprüfung besteht aus vier Fachprüfungen, die bis zum sechsten Fachsemester absolviert sein müssen: Klausur im "Grundkurs Strafrecht II", Klausur im "Grundkurs Bürgerliches Recht III", Klausur im "Grundkurs Öffentliches Recht III" und Klausur in einem Grundlagenfach.
Die Erste Juristische Prüfung setzt sich aus einem staatlichen und einem universitären Prüfungsteil zusammen. Die Erste Juristische Staatsprüfung wird vom Bayerischen Staatsministerium der Justiz durchgeführt und besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die Juristische Universitätsprüfung erfolgt in einem frei gewählten Schwerpunkt. Als Prüfungsleistungen sind zwei studienbegleitende und eine mündliche Abschlussprüfung zu erbringen.
Das Studienprogramm Rechtswissenschaften ist zum Wintersemester 2024/2025 zulassungsfrei (ohne NC). Es gibt keine Bewerbungsfrist, und eine Bewerbung für das 1. Fachsemester ist nur zum Wintersemester möglich. Zugangsvoraussetzung ist eine entsprechende Hochschulzugangsberechtigung.
Nach der Einschreibung erhalten die Studierenden die Campus Card Augsburg sowie die Rechenzentrums-Kennung, die für eine Anmeldung an den Campus-Portalen erforderlich ist.
Absolventen des Studiengangs Rechtswissenschaften können klassisch juristische Berufe wie Anwalt/Anwältin, Richter/in, Staatsanwalt/-anwältin oder Notar/in ergreifen. Darüber hinaus stehen ihnen weitere Berufsfelder in Unternehmen, Banken, Versicherungen, internationalen Organisationen und politischen Institutionen offen.