Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln bietet einen Masterstudiengang (LL.M.) für Studierende an, die bereits einen ausländischen juristischen Abschluss erworben haben. Ziel des deutschsprachigen, zweisemestrigen Präsenzstudiengangs ist es, die Studierenden mit dem deutschen Recht vertraut zu machen und ihnen eine Vertiefung in Spezialbereichen zu ermöglichen. Der Studiengang wird mit dem Grad "Master of Laws" (LL.M.) abgeschlossen.