Der Master-Studiengang Communications Engineering (ISE) an der Universität Duisburg-Essen baut auf den Grundlagen des Bachelor-Studiums auf und vermittelt fortgeschrittene Kenntnisse in Theorie und Technik der Nachrichtenübertragung. Dabei werden sowohl analoge als auch digitale Verfahren für drahtlose und optische Signalübertragung behandelt.
Ziel des Studiums ist die Vorbereitung auf anspruchsvolle Tätigkeiten in den Bereichen Management, Forschung und Lehre. Es werden Kenntnisse in höherer und numerischer Mathematik, elektromagnetischer Feldtheorie sowie in technischen Grundlagenfächern der Elektrotechnik und Informationstechnik vertieft. Zudem werden spezielle Profilfächer im Bereich der Kommunikationstechnik gelehrt.
Das Studium zielt darauf ab, die Fähigkeit zur Einarbeitung in theoretisch anspruchsvolle Themen zu entwickeln und die Studierenden zur Lösung komplexer Aufgaben zu befähigen, die Modellierung, Synthese und Simulation erfordern.
Absolventen werden vorrangig auf folgende Berufsfelder vorbereitet:
Vertiefungsrichtungen sind Optical Communications Technology und Bildsignaltechnik. Weitere Informationen zum Studienverlauf und den Modul-Inhalten sind dem Studienplan und der Webseite des Studiengangs zu entnehmen.
Zugangsvoraussetzungen sind ein Bachelor-Abschluss im Studienprogramm ISE mit einer Gesamtnote von 2,5 oder besser oder ein gleichwertiger Abschluss einer anderen Hochschule mit derselben Durchschnittsnote. Bei NichterfĂĽllung der Voraussetzungen kann der PrĂĽfungsausschuss Auflagen erteilen.
Der Studiengang ist zulassungsfrei, die Einschreibung erfolgt online. Studieninteressierte aus Nicht-EU-Ländern bewerben sich über das Bewerbungsportal der Universität.
Studienbewerber*innen müssen bei der Einschreibung englische und deutsche Sprachkenntnisse entsprechend der abgeschlossenen Niveaustufe B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) nachweisen.
FĂĽr Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben haben, ist ein Auslandsaufenthalt von drei bis sechs Monaten verpflichtend.