Der Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (nach PsychThG 2019) ist berufsrechtlich anerkannt durch die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration der Freien und Hansestadt Hamburg mit Bescheid vom 16.03.2021 sowie fachlich durch die AHPGS akkreditiert. Die staatliche Anerkennung liegt für den vorher verwendeten Studiengangstitel Psychotherapie M.Sc. vor, die Umbenennung in Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (nach PsychThG 2019) ist beantragt.
Damit sind Absolvent:innen des Masterstudiengangs Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (nach PsychThG 2019) berechtigt, im Anschluss die psychotherapeutische Prüfung unter der Aufsicht der nach Landesrecht zuständigen Behörde abzulegen und zunächst die Approbation als Psychotherapeut:in nach den Regelungen des neuen, im September 2020 in Kraft getretenen Psychotherapeutengesetzes zu erlangen. Im Anschluss daran kann in einer fünfjährigen Weiterbildungsphase der Abschluss zum/zur Fachpsychotherapeuten:in erworben werden. Es gelten die Regelungen des Psychotherapeutengesetzes und die Approbationsordnung für Psychotherapeut:innen.
Der Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (nach PsychThG 2019) wird an der Fakultät Humanwissenschaften der MSH angeboten. Die Fakultät hat den Status einer wissenschaftlichen Hochschule und ist damit einer Universität gleichgestellt.
Die Regelstudienzeit des Gesamtstudiums (Bachelor und Master), das nach § 9 des Psychotherapeutengesetzes oder § 2 Approbationsordnung für Psychotherapeuten Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeut ist, beträgt 5 Jahre. Davon entfallen 3 Jahre auf einen berufsrechtlich anerkannten oder gleichwertigen Bachelorstudiengang Psychologie und 2 Jahre auf den Masterstudiengang Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (nach PsychThG 2019). Der Masterstudiengang schließt mit der Masterprüfung und dem Abschluss Master of Science ab. Für die anschließende psychotherapeutische Prüfung, die unter der Aufsicht der nach Landesrecht zuständigen Behörde erfolgt, gelten die Regelungen des Psychotherapeutengesetzes und der Approbationsordnung für Psychotherapeuten.
Die grundlegend im Studium zu erwerbenden Kompetenzen sind ausgerichtet auf eine gezielte Teilnahme an der psychotherapeutischen Versorgung und auf die Entwicklung wissenschaftlicher Kompetenzen, die Fähigkeit zum lebenslangen Lernen einschließlich der Befähigung zu Fort- und Weiterbildung sowie der Entwicklung von Organisations- oder Leitungskompetenzen. Neben inhaltlichen, fachlich-methodischen und umsetzungsorientierten Kompetenzen sind ebenso personale oder soziale Fähigkeiten in einer Form zu entwickeln, die für eine eigenverantwortliche, selbstständige und umfassende psychotherapeutische Versorgung von Menschen aller Altersgruppen einschließlich der Belange von Menschen mit Behinderungen erforderlich sind.
Für die Aufnahme in unser Masterstudium der Psychologie mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie (nach PsychThG 2019) gibt es an der MSH folgende Zulassungsvoraussetzungen:
In den vergangenen Jahren haben psychische Erkrankungen, u. a. auch durch Probleme und Anforderungen der Arbeitswelt, erheblich zugenommen. Dies wird durch zahlreiche Versichertenanalysen großer Krankenkassen belegt.
Nach aktuellen epidemiologischen Studien steigt der Bedarf an psychotherapeutischen Behandlungsmöglichkeiten weiter. Demgegenüber kann aller Voraussicht nach der aktuelle Bestand an Psychotherapeuten nicht gehalten werden, wenn nicht höhere Ausbildungskapazitäten an den Hochschulen entstehen. Eine aktuelle Studie über die viel zu hohen Wartezeiten bei ambulanter Psychotherapie weist eindrücklich auf die bestehenden Mängel hin. Dabei wird die volkswirtschaftliche Bedeutung von Psychotherapie mit nachgewiesener positiver Kosten-Nutzen-Relation nach wie vor erheblich unterschätzt.
Berufsfelder in der Psychotherapie sind unter anderem eine angestellte Tätigkeit in Medizinischen Versorgungszentren, Kliniken, Beratungsstellen, im Strafvollzug und Maßregelvollzug oder stationären Einrichtungen der Jugendhilfe. Auch eine Tätigkeit als Supervisor, eine Lehrtätigkeit in der Aus-, Fort- und Weiterbildung oder eine Wissenschaftliche Laufbahn sind möglich.
Darüber hinaus können sich Absolventen in einer voraussichtlich fünfjährigen Fachweiterbildung zum Fachpsychotherapeuten spezialisieren, um eine vollständige Approbation zu erhalten.