Das Bachelorstudium Sozialpädagogik an der KPH Edith Stein zielt darauf ab, Personen in pädagogischen Berufsfeldern wissenschaftlich auszubilden und die Akademisierung der in sozialpädagogischen Einrichtungen tätigen Personen zu fördern. Es soll die Ausbildung von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen auf ein internationales Niveau heben, da in fast allen EU-Staaten der Bachelorabschluss bereits als Anstellungserfordernis gilt.
Das Vollzeitstudium umfasst einen Arbeitsaufwand von 180 ECTS-Anrechnungspunkten und dauert mindestens 6 Semester. Für Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen mit abgeschlossener Berufsausbildung wird ein berufsbegleitendes Studienangebot erstellt.
Voraussetzung für die Zulassung zum Bachelorstudium Sozialpädagogik ist die allgemeine bzw. besondere Hochschulreife sowie eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung im sozialpädagogischen Bereich (Ausbildung an einem Kolleg für Sozialpädagogik). Ebenso erforderlich ist die Kenntnis der deutschen Sprache (GERS-Niveau C1).
Das Studium stellt das lernende und forschende Subjekt in den Mittelpunkt. Die Pädagogisch-praktischen Studien ermöglichen einen personalen Entwicklungsprozess vor dem Hintergrund der konkreten berufsfeldbezogenen Anforderungen. Das Studium orientiert sich an wissenschaftlicher Auseinandersetzung und Forschung und unterstützt das begründete Entwickeln von Handlungstheorien und -konzepten.
Die Lernergebnisse sind als Kompetenzen formuliert und umfassen wesentliche Aspekte einer Profession pädagogischen Handelns:
Das Studium ist als Bachelorstudium konzipiert und entspricht dem internationalen Konsens der Bologna-Vereinbarungen und der Dublin-Deskriptoren. Die Dauer des berufsbegleitenden Bachelorstudiums beträgt mindestens 5 Semester. Pro Semester sind Lehrveranstaltungen im Ausmaß von 10 bis 20 ECTS-AP zu absolvieren.
Für Absolventinnen und Absolventen einer sozialpädagogischen Ausbildung (Kolleg für Sozialpädagogik) bietet sich die Möglichkeit eines berufsbegleitenden Studiums. Das Ausmaß der zu absolvierenden Lehrveranstaltungen reduziert sich auf Grund der Anerkennung von bereits absolvierten Prüfungsleistungen im Rahmen der Ausbildung zur Sozialpädagogin bzw. zum Sozialpädagogen.