Der Studiengang Magister Juris Internationalis (MJI) an der Justus-Liebig-Universität Gießen (JLU) ist ein rechtswissenschaftlicher Studiengang, der sich auf internationale und europäische Rechtsbeziehungen sowie Rechtsvergleichung konzentriert. Er ist teilweise identisch mit dem Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erster Prüfung, führt aber nicht zum juristischen Vorbereitungsdienst oder zur 2. Staatsprüfung. Absolventen sind keine "Volljuristen" und können nicht als Richter, Staatsanwälte oder Anwälte tätig werden, es sei denn, sie absolvieren zusätzlich den Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erster Prüfung.
Der MJI-Studiengang kann eigenständig, parallel zum Studiengang Rechtswissenschaft oder im Anschluss daran studiert werden. Das Jurastudium in Gießen zeichnet sich durch ein günstiges Verhältnis von Lehrenden und Lernenden sowie durch das "Gießener Modell" aus, das intensive Kleingruppenarbeit unter Beteiligung von Studierenden beinhaltet. Viele Praktiker sind in den Lehrbetrieb eingebunden und vermitteln eine berufsbezogene Perspektive auf das Recht.
Das Studium erfordert abstraktes Denkvermögen, selbstständiges Arbeiten und Interesse an sozialen, ökonomischen und gesellschaftspolitischen Fragen. Für Studierende wird eine dreisemestrige Fachsprachenausbildung "Legal English" angeboten.
Der Studiengang umfasst Pflichtfächer aus Zivil-, Öffentlichem und Strafrecht gemäß §7 Juristenausbildungsgesetz (JAG). Ein Leistungsnachweis in den Grundlagen des Rechts ist erforderlich, ebenso wie eine Zwischenprüfung mit acht Klausuren. Es muss ein Studium an einer ausländischen akademischen rechtswissenschaftlichen Einrichtung im Umfang eines Studienjahres absolviert werden. Während der ersten vier Semester sollen die Studierenden zur Vorbereitung auf das geplante Auslandsstudium an einem einsemestrigen Fremdsprachenkurs teilnehmen. Es müssen nur zwei der drei Übungen für Fortgeschrittene im Zivilrecht, im öffentlichen Recht und im Strafrecht absolviert werden. Zudem muss die erfolgreiche Teilnahme an einem rechtswissenschaftlichen Seminar internationaler, europäischer oder rechtsvergleichender Ausrichtung nachgewiesen werden.
Die Magisterprüfung besteht aus einer schriftlichen Prüfung (drei Klausuren), einer Magisterarbeit und einer Disputation. Jeder Prüfungsteil muss bestanden sein. Wird der Studiengang parallel zum oder im Anschluss an den Studiengang Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung studiert, kann die/der Studierende auf Antrag von der schriftlichen Prüfung befreit werden.
Der Studiengang soll die Studierenden befähigen, eine juristische Berufstätigkeit mit Schwerpunkt auf internationalen oder europäischen Gebieten auszuüben.