Das Studium der Rechtspflege an der HWR Berlin ist ein sechssemestriger Vollzeitstudiengang, der mit einer staatlichen Laufbahnprüfung und optional mit dem akademischen Grad Diplom-Rechtspfleger/in (FH) abschließt. Es bereitet auf den gehobenen Justizdienst vor, in dem Rechtspfleger/innen als unabhängige Entscheider/innen neben Richter/innen und Staatsanwälten/innen Aufgaben in der Justiz wahrnehmen. Die Entscheidungen sind frei von Weisungen und lediglich dem Gesetz unterworfen.
Rechtspfleger/innen sind Entscheidungsträger/innen in verschiedenen Bereichen wie Nachlassverfahren, Insolvenzsachen, Registergericht, Betreuungs-, Vormundschafts- und Pflegschaftssachen sowie in der Strafvollstreckung.
Das Studium gliedert sich in sechs Semester, wobei die ersten beiden Semester an der HWR Berlin die theoretischen Grundlagen vermitteln. Es folgen im Wechsel zwei Praxissemester (3. und 5. Semester) und zwei Theoriesemester (4. und 6. Semester). Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf erfolgt die Ernennung zum/zur Rechtspflegeranwärter/in. Nach erfolgreichem Abschluss des Vorbereitungsdienstes wird die Laufbahnprüfung abgelegt.
Die Bewerbung erfolgt direkt bei den Einstellungsbehörden der Länder. Während des Studiums befinden sich die Studierenden in einem Beamtenverhältnis auf Widerruf. Es fallen keine Studiengebühren an.