Der Masterstudiengang Recht für die öffentliche Verwaltung an der HWR Berlin ist der erste anwendungsorientierte Masterstudiengang dieser Art in Deutschland. Er zielt darauf ab, dem Mangel an Spezialisten für Rechtsfragen in der öffentlichen Verwaltung entgegenzuwirken. Der Studiengang richtet sich an Bachelor-Verwaltungswirte, Diplom-Verwaltungswirte, Juristen sowie Interessierte mit einem Hochschulstudium im Bereich der Rechts- und Verwaltungswissenschaften.
Der Studiengang bereitet auf die gestaltende Rechtsarbeit in der öffentlichen Verwaltung vor, sowohl in der Sachbearbeitung als auch in Führungsfunktionen. Er ermöglicht gute Aufstiegschancen im gehobenen nicht-technischen Dienst und den Zugang zum höheren Verwaltungsdienst.
Das Studium gliedert sich in vier Semester. Im dritten Semester ist ein zwölfwöchiges Praktikum in einer Einrichtung der öffentlichen Verwaltung oder in Organisationen/Unternehmen, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnehmen, oder bei Anwälten mit Schwerpunkt im Verwaltungsrecht vorgesehen.
Zulassungsvoraussetzungen sind ein erfolgreicher Abschluss eines ersten akademischen Grades im Bachelor-Studiengang "Öffentliche Verwaltungswirtschaft" oder ein verwandter rechts- oder verwaltungswissenschaftlicher Studiengang. Einschlägige berufspraktische Erfahrungen mit Bezug zu den Programminhalten des Masterstudienganges nach dem Erststudienabschluss sind ein zusätzliches Auswahlkriterium.
Es werden keine Studiengebühren erhoben, jedoch ist ein Semesterbeitrag zu entrichten. Die Förderung des Studiums durch BaföG, Studienstipendien etc. ist grundsätzlich möglich.