Das postgraduale Studium Arbeitsrecht, Organisation und Personalmanagement richtet sich an Absolventen eines rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen Universitätsstudiums. Es vermittelt ergänzende Kenntnisse und Fähigkeiten, um Handlungsalternativen im betrieblichen Kontext beurteilen zu können. Für Juristen werden Kenntnisse im Bereich Organisation und Personalmanagement vermittelt, während Wirtschaftswissenschaftler im Arbeitsrecht geschult werden.
Das Studium qualifiziert für Tätigkeiten mit Führungsverantwortung in Personalabteilungen von Unternehmen, in der Personalberatung, als Fachanwalt für Arbeitsrecht oder als Richter an Arbeitsgerichten.
Das Studium umfasst wissenschaftliche Kenntnisse sowie praxisbezogene Fähigkeiten. Informationen zum Semesterangebot sind auf den Homepages der Lehrstühle von Prof. Seifert, Prof. Fischer und Prof. Walgenbach sowie im Vorlesungsverzeichnis zu finden.