Das berufsbegleitende Masterstudium Human Rights (M.A.) richtet sich an Berufstätige mit einem Bachelor-Abschluss und praktischer Erfahrung in relevanten Arbeitsbereichen. Durch seinen internationalen Ansatz steht es Bewerbern aus aller Welt offen, insbesondere für Personen, die in internationalen Organisationen und NGOs, in der öffentlichen Verwaltung (auf internationaler, EU-, Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene), in der Politikberatung, in Presse oder Medien, in Lobbygruppen und Verbänden, in spezialisierten Anwaltskanzleien, Unternehmen und in der Forschung tätig sind.
Ein besonderes Merkmal dieses Studiengangs ist, dass er sich auch an Personen richtet, die ehrenamtlich oder in Teilzeit im Bereich der Menschenrechte tätig sind und nun eine Qualifikation erwerben möchten, um sich in diesem Arbeitsfeld stärker zu engagieren. Bewerber, die in anderen Bereichen tätig sind, aber über praktische Erfahrungen im Bereich der Menschenrechte außerhalb ihres Hauptberufs verfügen, werden daher ebenfalls zu dem Studiengang zugelassen.
Der Studiengang wird als Vollzeit-Masterstudiengang zur beruflichen Weiterentwicklung im Umfang von 90 ECTS-Punkten über drei Semester angeboten. Im ersten Semester belegen die Studierenden drei Pflichtmodule zu den politischen, philosophischen und rechtlichen Grundlagen der Menschenrechte. Im zweiten Semester nehmen die Studierenden an einem interdisziplinären Pflichtmodul zum Thema Nichtdiskriminierung, einem Modul mit dem Schwerpunkt auf praktischen Schlüsselqualifikationen für Menschenrechtsabsolventen und vier Wahlpflichtmodulen aus einer Auswahl von Spezialseminaren teil. In ihrem letzten Semester können die Studierenden zwischen zwei verschiedenen Optionen für ihre Masterarbeit wählen. Sie können entweder eine lange Arbeit schreiben oder eine kürzere Arbeit mit einem Praktikum kombinieren. Die Studierenden werden am Ende ihres zweiten Semesters bei ihrer Wahl beraten.
1. Semester: Grundlagenwissen
2. Semester: Spezialkurse (30 ECTS)
3. Semester: Abschlussmodul (30 ECTS)