Der Fachbereich Allgemeiner Verwaltungsdienst (AVD) der Fachhochschule für Verwaltung des Saarlandes bildet Studierende für den gehobenen Dienst in der Allgemeinen Verwaltung des Landes, der Gemeinden und der Gemeindeverbände aus. Es handelt sich um eine "interne" Fachhochschule, was bedeutet, dass sich Interessenten nicht direkt an der Hochschule bewerben, sondern zunächst bei einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (Land, Gemeinde oder Gemeindeverband) aufgenommen werden müssen.
Beamtenanwärter erhalten während des Studiums Bezüge nach dem Landesbesoldungsgesetz. Eine Übernahme nach erfolgreichem Abschluss erfolgt nicht automatisch, sondern nach den Einstellungsvoraussetzungen der jeweiligen Körperschaft. Das Studium beginnt im Oktober und dauert drei Jahre. Die Ausbildung orientiert sich an den Anforderungen an Sachbearbeiter in Landes- oder Kommunalverwaltungen. Sie gliedert sich in vier fachwissenschaftliche Studienabschnitte à sechs Monate an der FHSV und drei berufspraktische Studienabschnitte à vier Monate in der Verantwortung der Ausbildungsbehörde.
Das fachwissenschaftliche Studium an der FHSV umfasst Fächer aus den Bereichen Rechtswissenschaft, Wirtschafts- und Finanzwissenschaften, Verwaltungswissenschaften und Sozialwissenschaften. Die Ausbildung erfolgt durch haupt- und nebenamtliche Dozenten. Die Abschlussprüfung (Laufbahnprüfung für den gehobenen Dienst) besteht aus einer Diplomarbeit, einem schriftlichen Teil mit vier Klausuren à fünf Stunden sowie einem mündlichen Teil, in dem fünf Fächer geprüft werden. Nach bestandener Prüfung erhalten die Absolventen den Hochschulgrad "Diplom-Verwaltungswirtin/Diplom-Verwaltungswirt". Eine Umstellung auf einen Bachelor-Studienabschluss ist derzeit nicht geplant.