Der Masterstudiengang Europäisches Wirtschaftsrecht (LL.M.) an der Europa-Universität Viadrina richtet sich an Studierende mit einem berufsqualifizierenden Hochschulabschluss, die vertiefte Kenntnisse im Europäischen Wirtschaftsrecht erwerben möchten. Der Studiengang vermittelt Kenntnisse im Europäischen Binnenmarkt- und Wirtschaftsverfassungsrecht, EU-Außenwirtschaftsrecht, Europäisches Markenrecht, Europäisches Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Europäisches Privat-, Verbraucher- und Arbeitsrecht.
Ziel des Studiums ist es, die Fähigkeit zu entwickeln, erworbenes Wissen auf juristische Problemstellungen zu übertragen, komplexe Probleme zu erkennen und Lösungen zu entwickeln. Die Studierenden sollen wissenschaftlich fundiert, methodisch richtig und praktisch vernünftig argumentieren und ihre Ergebnisse darstellen können.
Der erfolgreiche Abschluss des Studiengangs führt zum akademischen Grad "Master des Europäischen Wirtschaftsrechts (LL.M.)", der die Berufs- und Karrierechancen in Politik, internationalen Organisationen, Verwaltung, Wirtschaft, Unternehmen und Rechtsanwaltskanzleien verbessert. Ergänzende Veranstaltungen des Frankfurter Instituts für das Recht der Europäischen Union (FIREU) bieten Einblicke in die Praxis des Europäischen Wirtschaftsrechts.
Der Studiengang umfasst eine Regelstudienzeit von zwei Semestern und beginnt jeweils zum Wintersemester (Anfang Oktober). Im ersten Semester nehmen die Studierenden an obligatorischen Lehrveranstaltungen der vier Basismodule im Umfang von 16 Semesterwochenstunden (SWS) teil. Im zweiten Semester werden Wahlpflichtmodule im Umfang von 6 SWS belegt. Zu jedem Modul ist ein Leistungsnachweis zu erbringen, in der Regel durch Klausuren.
Parallel zum Lehrprogramm fertigen die Teilnehmer im zweiten Semester ihre Masterarbeit an. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 12 Wochen. Die Masterarbeit kann in deutscher oder englischer Sprache verfasst werden.
Die Gesamtnoten setzen sich aus den einfach gewichteten Noten der Basis- und Wahlpflichtmodule sowie der doppelt gewichteten Note der Masterarbeit zusammen.
Basispflichtmodule (Wintersemester):
Wahlpflichtmodule (Sommersemester):
Für die Zulassung zum Masterstudiengang ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss im Fach Rechtswissenschaften im Umfang von 8 Semestern oder 240 ECTS-Punkten erforderlich. Alternativ können auch Abschlüsse in anderen Fächern anerkannt werden, wenn sie die erforderlichen Kenntnisse vermitteln und rechtswissenschaftliche Bezüge aufweisen. Zudem sind hinreichende Kenntnisse im Europarecht im Umfang von min. 6 ECTS oder 4 Semesterwochenstunden (SWS) nachzuweisen.
Der Masterstudiengang ist gebührenfrei, es wird lediglich ein Semesterbeitrag erhoben.