Das LL.M.-Programm der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen richtet sich an im Ausland graduierte Juristinnen und Juristen. Seit 1986 wird der LL.M.-Titel verliehen. Das Programm beginnt jedes Jahr im Wintersemester und wird vollständig in deutscher Sprache durchgeführt.
Ziel des Programms ist es, den Teilnehmern Grundkenntnisse des deutschen Rechts zu vermitteln und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich in einem Rechtsgebiet ihrer Wahl zu spezialisieren. Es besteht die Wahl zwischen zahlreichen Schwerpunktbereichen. In Absprache mit einem persönlichen Betreuer wird das Thema der Magisterarbeit festgelegt. Wöchentlich findet ein LL.M.-Seminar statt, um eine intensive Betreuung zu gewährleisten.
Das Programm vermittelt fundierte Kenntnisse in einem individuell ausgewählten Teilbereich des deutschen Rechts. Die Ausbildung verbindet wissenschaftlichen Anspruch und Praxisnähe. Absolventen erwerben die notwendigen Fähigkeiten, um das deutsche Recht mit ihrer Heimatrechtsordnung zu vergleichen und grenzüberschreitende Rechtsprobleme zu lösen.
Die Magisterarbeit wird in deutscher Sprache verfasst, wodurch die Teilnehmer die Arbeits- und Denkweise der deutschen Rechtswissenschaft und die Methodik wissenschaftlichen Arbeitens erlernen. Der LL.M.-Grad bildet eine gute Basis für eine Promotion.
Die Universität Tübingen gehört zu den ältesten und renommiertesten Universitäten Deutschlands und ist eine deutsche Exzellenzuniversität.
Vorteile und Besonderheiten des Programms:
Zulassungsvoraussetzungen: