Das Institut für Sportrecht an der Deutschen Sporthochschule Köln wurde am 1. Januar 2014 gegründet. Es befasst sich mit den Spiel- und Sportregeln (inter-)nationaler Sportorganisationen sowie den sportrelevanten Normen des (zwischen-)staatlichen Rechts. Dabei werden aktuelle Herausforderungen des Sports in gesellschaftlicher, wirtschaftlicher und organisatorischer Hinsicht berücksichtigt.
Zu den Schwerpunkten gehören der Kampf gegen Doping, Korruption und Manipulation im Sport sowie die Verhinderung von Gewalt, Rassismus und Diskriminierung. Weitere Themen sind der Schutz der Gesundheit, die Rolle der Medien, das Ehrenamt und die Gewährleistung von Chancengleichheit im Sport. Auch Werbung und Sponsoring im Sport, der Schutz von Veranstaltern sowie Steuern und Versicherungen werden behandelt. Das Institut befasst sich zudem mit der Selbstorganisation des Sports, insbesondere mit den Wechselwirkungen zwischen Sportregeln und Rechtsnormen sowie dem Verhältnis von Sportgerichtsbarkeit zu staatlicher Gerichtsbarkeit.
Das Institut publiziert Forschungsergebnisse und Lehrmaterialien über einen eigenen Verlag. In Kooperation mit der Universität Gießen wurde ein berufsbegleitender Masterstudiengang zum Sportrecht (LL.M.) entwickelt, der zum Wintersemester 2016/17 gestartet ist.