Das Studium der Humanmedizin an der Universität Oldenburg, das mit dem Staatsexamen abschließt, wird seit dem Wintersemester 2012/13 als Modellstudiengang angeboten. In Kooperation mit der Rijksuniversiteit Groningen in den Niederlanden wird eine umfassende medizinische Ausbildung ermöglicht. Ab dem Wintersemester 2022/23 werden jährlich 120 Studierende zugelassen.
Das Studium ist durch die Approbationsordnung vorgegeben, wobei der Modellstudiengang in Oldenburg neue Verknüpfungen und eine fächerübergreifende Vermittlung der Inhalte vorsieht. Bereits vom ersten Tag an werden sowohl grundlagenwissenschaftliche als auch klinische Inhalte gelehrt. Ein besonderer Fokus liegt auf der Ausbildung in Forschung und Kommunikation.
Das Studium gliedert sich in zwei Abschnitte: In den ersten drei Jahren werden grundlagenwissenschaftliche und medizinisch-klinische Inhalte integriert vermittelt. Kommunikationsfähigkeiten, praktische Fähigkeiten und Forschungstätigkeiten werden geschult. Durch einwöchige Allgemeinarztpraktika erhalten die Studierenden Einblicke in die ärztliche Praxis. Im vierten Studienjahr nimmt der Praxisanteil zu, mit Blockpraktika und strukturiertem Unterricht in Kliniken. Die Studierenden verfassen eine 12-wöchige Forschungsarbeit. Im sechsten Studienjahr absolvieren sie ihr Praktisches Jahr, das aus drei Tertialen zu je 16 Wochen besteht.
Studierende haben die Möglichkeit, einen Teil ihres Studiums an der Universität Groningen zu verbringen.
Mit einem abgeschlossenen Medizinstudium und der Approbation eröffnen sich vielfältige Berufsfelder, von der Weiterbildung in 33 Fachgebieten bis hin zu Tätigkeiten in Kliniken, medizinischen Versorgungszentren oder Praxen. Auch patientenferne Tätigkeiten in der Pharma-Industrie, Lehre, Forschung, öffentlichen Einrichtungen, Krankenkassen, Verbänden oder in Bereichen wie Public Health, Medizinjournalismus, Qualitätsmanagement oder Medizin-Informatik sind möglich.
Die Dauer des Studiums beträgt 12 Semester. Es ist zulassungsbeschränkt und setzt den Nachweis deutscher Sprachkenntnisse voraus, wenn die Hochschulzugangsberechtigung nicht in deutscher Sprache erworben wurde.