Der Master-Studiengang Lehramt Regelschule an der Universität Erfurt qualifiziert für die Tätigkeit als Regelschullehrer*in bzw. Realschullehrer*in. Er baut auf einem entsprechenden Bachelor-Abschluss auf und vermittelt die Lehrbefähigung für zwei Unterrichtsfächer. Dabei werden Kenntnisse über die Rahmenbedingungen von Schule und Unterricht vermittelt sowie Kompetenzen ausgebildet, um fach- und schulartbezogene Prozesse des Lehrens und Lernens theoriegeleitet zu planen, durchzuführen und zu reflektieren. Fachwissenschaftliche Inhalte im Nebenfach werden ergänzt und vertieft, und im Rahmen von Praktika wird das professionelle Selbst durch Unterrichtsbeobachtung, -planung und -durchführung entwickelt.
Absolvent*innen arbeiten als Regelschullehrer*innen, Lehrer*innen an Gemeinschaftsschulen oder als (stellvertretende) Schulleiter*innen. Die Lehramtsausbildung erfolgt im Bachelor-Master-System, wobei sich an das Master-Studium der Vorbereitungsdienst (Referendariat) anschlieĂźt.
Das Studium umfasst 120 Leistungspunkte (LP) und gliedert sich in:
Der bildungswissenschaftliche Bereich umfasst Diagnostizieren, Beurteilen und Beraten, Erziehung, Klassenführung und Konfliktbewältigung, Heterogenität und Inklusion, Psychologie des Lernens und der Entwicklung sowie Bildungssystem, Schulentwicklung und Professionalisierung im Lehrberuf. Der fachdidaktische Bereich umfasst das erste und zweite Unterrichtsfach. Das komplexe Schulpraktikum beinhaltet 15 Wochen Schulpraxis mit Begleitkursen, Gruppensupervision und Reflexion. Die Master-Arbeit wird in einem Grundlegungsfach, im Schwerpunktfach oder in den Bildungswissenschaften angefertigt.
Voraussetzung für die Aufnahme des Master-Programms ist ein einschlägiges Bachelor-Studium mit der Note 2,5 oder besser. Zudem müssen bestimmte Studienanteile im Bachelor-Studiengang absolviert worden sein, darunter Schulpraktische Studien und Bildungswissenschaftliche Grundlagen. Für die jeweiligen Unterrichtsfächer sind weitere Zugangsvoraussetzungen zu erfüllen.
Studienbewerber*innen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, mĂĽssen Deutschkenntnisse (Niveau B1) nachweisen. Ist das Schwerpunktfach eine Fremdsprache, sind Kenntnisse der Stufe C1 nachzuweisen.