Das Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bielefeld bereitet auf die erste und zweite juristische Prüfung (Staatsexamen) vor, die für juristische Berufe wie Richter, Staatsanwalt, Rechtsanwalt oder Notar erforderlich sind. Der erste Teil der juristischen Ausbildung findet an der Universität statt und wird mit dem ersten Examen abgeschlossen. Der zweite Teil ist das Referendariat, ein Vorbereitungsdienst in der Praxis, der mit dem zweiten Examen endet.
Das Studium vermittelt umfassende Kenntnisse in den drei großen Rechtsgebieten: Zivilrecht, Öffentliches Recht und Strafrecht. Ergänzt wird dies durch gesellschaftliche, historische, philosophische, ökonomische und praktische Bezüge, um ein generelles Verständnis zu fördern. Kommunikative Fähigkeiten werden ebenfalls geschult. Es handelt sich um einen Methodenstudiengang, der neben Wissen auch das Handwerkszeug für den Umgang mit dem Recht vermittelt. Studierende werden in allen drei Rechtsgebieten parallel ausgebildet und wählen zusätzlich einen Schwerpunktbereich.
Das Studium ist auf zehn Semester angelegt und kann sowohl zum Winter- als auch zum Sommersemester begonnen werden. Es gliedert sich in Pflichtfachstudium (1. Studienabschnitt), Schwerpunktbereichsstudium (2. Studienabschnitt) und Examensvorbereitung (3. Studienabschnitt). Die erste juristische Prüfung besteht aus der staatlichen Pflichtfachprüfung (70%) und der universitären Schwerpunktbereichsprüfung (30%). Die staatliche Pflichtfachprüfung umfasst einen schriftlichen (42%) und einen mündlichen (28%) Teil. Nach bestandener erster juristischer Prüfung kann man sich für das Referendariat bewerben, welches derzeit zwei Jahre dauert.
Im Pflichtfachstudium sind 17 Leistungsnachweise zu erbringen, darunter Klausuren und Hausarbeiten in Privatrecht, Strafrecht und Öffentlichem Recht. Nach bestandener Zwischenprüfung beginnt das Studium eines der angebotenen Schwerpunktbereiche, welches sich auf zwei Semester erstreckt. Die Fakultät bietet ein umfangreiches Vorbereitungsprogramm für die Examensvorbereitung an, einschließlich Repetitorium, Klausurenkurs, Seminare und Materialiensammlungen.
Unabhängig von den Studienabschnitten sind praktische Studienzeiten von insgesamt drei Monaten erforderlich, darunter Praktika in der Rechtspflege, der freien Wirtschaft oder bei einer mit Verwaltungsaufgaben betrauten Stelle. Außerdem sind Schlüsselqualifikationen und ein Fremdsprachennachweis zu erbringen.