Fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Juristinnen und Juristen (FFA)
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Fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Juristinnen und Juristen (FFA)

Westfälische Wilhelms-Universität Münster
Kurzbeschreibung & Facts

Die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Juristinnen und Juristen (FFA) an der Universität Münster bietet eine Zusatzqualifikation für Studierende der Rechtswissenschaften. Nach erfolgreichem Abschluss wird ein Zertifikat verliehen.


Studieninformationen:



  • Es gibt eine fachspezifische Prüfungsordnung.



Weitere Informationen:



  • Rechtswissenschaftliche Fakultät http://www.jura.uni-muenster.de/


  • Homepage des Studienganges Fachspezifische Fremdsprachenausbildung für Juristinnen und Juristen (FFA) https://www.jura.uni-muenster.de/de/studium/studienmoeglichkeiten/ffa-fachspezifische-fremdsprachenausbildung/


  • Informationen des Studienganges FFA als Broschüre https://www.jura.uni-muenster.de/de/studium/studienmoeglichkeiten/ffa-fachspezifische-fremdsprachenausbildung/dateien/ffa-broschuere/


  • Informationen des Sprachenzentrums zur FFA https://spz.uni-muenster.de/de/ffa



Zulassung:



  • Studienbeginn ist nur zum Wintersemester möglich.


  • Das Fach ist zulassungsfrei.


  • Die Einschreibung erfolgt online.



Teilnahmevoraussetzungen:



  • Teilnahmeberechtigt sind nur an der WWU eingeschriebene Studierende des Studiengangs Rechtswissenschaft sowie Studierende, die Rechtswissenschaft als Nebenfach eines anderen Studiengangs gewählt haben.


  • Voraussetzung ist ein bestandener Einstufungstest (C-Test) mit einem Ergebnis von mindestens 70 Punkten für Englisch, 65 Punkten für Französisch oder Spanisch.



Semesterfristen:



  • Wintersemester 2024/2025: 01.10.24 - 31.03.25, Vorlesungszeit: 07.10.24 - 31.01.25


  • Sommersemester 2025: 01.04.25 - 30.09.25, Vorlesungszeit: 07.04.25 - 18.07.25


Abschluss
Staatsexamen
Studienform
Vollzeit
Standort
Münster
Empfehlungen
Studiengänge
Recht