Der Masterstudiengang Evangelische Religionslehre für das Lehramt für Sonderpädagogische Förderung an der Universität zu Köln befasst sich mit dem christlichen Glauben, dessen biblischen Grundlagen, seiner Entwicklung und kirchlichen Bezeugung sowie religionspädagogischen Fragestellungen. Im Fokus steht die Berücksichtigung der besonderen Lehr- und Lernanforderungen dieser Schulform, insbesondere in fachdidaktischer Perspektive. Dies beinhaltet beispielsweise das religiöse Lernen vor dem Hintergrund von Menschen mit Behinderungen, die Vermittlung von biblischem Aufbauwissen, die Einführung in religiöse Ausdrucksformen und fachdidaktische Beiträge aus der Förderdiagnostik.
Der Studiengang ist modular aufgebaut. Im ersten Semester findet das Modul "Vorbereitung Praxissemester" (BM 1) statt, das 3 Leistungspunkte (LP) umfasst. Über das erste bis vierte Semester erstreckt sich das Modul "Fachwissenschaft" (SM 2) mit 6 LP. Im zweiten Semester ist das "Praxissemester" (AM 1) vorgesehen, das fächerübergreifend ist und (25) LP umfasst. Im dritten Semester folgt das Modul "Fachdidaktik" (SM 1) mit 6 LP. Im vierten Semester kann gegebenenfalls die Masterarbeit (15 LP) angefertigt werden.
Das Studium beinhaltet einen umfangreichen Praxisanteil, der Studierende frühzeitig mit der praktischen Arbeit als Lehrkraft vertraut macht. Alle Studierenden absolvieren im Bachelor ein Eignungs- und Orientierungspraktikum sowie ein Berufsfeldpraktikum und im Master of Education das Praxissemester. Nach dem Studium besteht die Möglichkeit, die Lehramtsausbildung mit einem 1,5-jährigen Vorbereitungsdienst (Referendariat) fortzusetzen, der mit einem Staatsexamen abschließt. Im Anschluss an das Studium besteht die Möglichkeit einer Promotion.
Absolventen des Studiengangs können an Förderschulen oder Schulen des gemeinsamen Lernens unterrichten, sowohl im Primarbereich (Klasse 1-4) als auch im Bereich der Sekundarstufe I (Klasse 5-10).
Für die Bewerbung zum Vorbereitungsdienst im Lehramtsfach Evangelische Religionslehre ist die Mitgliedschaft in einer Konfession und eine kirchliche Unterrichtserlaubnis erforderlich. Zudem müssen alle Lehramtsabsolventen über Kenntnisse in zwei Fremdsprachen verfügen.