Der Studiengang Evangelische Religionslehre im Lehramtsbachelor für Berufskollegs an der Universität zu Köln beschäftigt sich mit dem christlichen Glauben, seiner Entwicklung und kirchlichen Bezeugung sowie religionspädagogischen Fragestellungen. Ziel ist es, Evangelische Religion als Unterrichtsgegenstand zu erschließen und die Studierenden auf die spezifischen Lehr- und Lernanforderungen an Berufskollegs vorzubereiten.
Die Ausbildung berücksichtigt die allgemeinen Lehr- und Lernanforderungen dieser Schulform, insbesondere in fachdidaktischer Perspektive. Dies umfasst anwendungsbezogene Kompetenzen in den berufsbildenden Fächern, adäquate didaktische Modelle wie Elementarisierungsdidaktik, Korrelationsdidaktik und Symboldidaktik, die Bedeutung der Religion im Schulleben und im Lebensalltag der Kinder und Jugendlichen, die Vermittlung eines biblischen Grundwissens sowie das Wahrnehmen von Religion in unterschiedlichen Lern-Perspektiven (visuell, auditiv, haptisch, psychomotorisch etc.).
Der Studiengang beinhaltet einen umfangreichen Praxisanteil, der die Studierenden frühzeitig mit der praktischen Arbeit als Lehrer:in vertraut macht. Im Bachelor sind ein Eignungs- und Orientierungspraktikum sowie ein Berufsfeldpraktikum vorgesehen. Für Studierende im Lehramt an Berufskollegs ist zusätzlich eine fachpraktische Tätigkeit vorgeschrieben.
Nach dem Bachelor of Arts wird das Studium mit dem Master of Education fortgesetzt, der Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst ist. Nach dem Lehramtsstudium folgt der 1,5-jährige Vorbereitungsdienst, der mit einem Staatsexamen abschließt.
Mit einem Abschluss im Lehramt am Berufskolleg in Nordrhein-Westfalen können Sie Schüler*innen an beruflichen Schulen unterrichten. Die Bildungsgänge variieren an Berufsschulen stark, wodurch die Zielgruppe sehr heterogen ist.
Um sich nach dem Lehramtsstudium für den Vorbereitungsdienst im Lehramtsfach Evangelische Religionslehre bewerben zu können, müssen Sie zwingend der Konfession angehören und eine kirchliche Unterrichtserlaubnis beantragen. Alle Lehramtsabsolvent*innen müssen über Kenntnisse in zwei Fremdsprachen verfügen, unabhängig davon, ob Sie eine Fremdsprache studieren oder nicht (Ausnahme Lehramt Berufskolleg).