Das Lehramtsbachelorstudium Latein an Gymnasien und Gesamtschulen an der Universität zu Köln vermittelt die lateinische Sprache unter Berücksichtigung kultureller und historischer Zusammenhänge sowie fachdidaktische Grundlagen. Ziel ist es, den Studierenden die erforderlichen fachlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden zu vermitteln, um sie zu wissenschaftlicher Arbeit, kritischer Einordnung wissenschaftlicher Ergebnisse und verantwortlichem Umsetzen des Fachwissens zu befähigen. Damit werden die wissenschaftlichen Voraussetzungen für das Unterrichten des Fachs Latein an Gymnasien und Gesamtschulen geschaffen.
Der Studiengang ist modular aufgebaut. Im ersten Semester beginnt man mit einer Einführung in das Studium der lateinischen Philologie (BM 1, 6 LP). Im Verlauf des Studiums folgen Module zum Spracherwerb Griechisch (Graecum, BM 2, 12 LP), Epochen und Gattungen der lateinischen Literatur (BM 3 und BM 4, je 6 LP), Sprachübungen Unterstufe (BM 5, 9 LP) und eine Einführung in die Erarbeitung lateinischer Texte (BM 6, 6 LP). In höheren Semestern werden Übersetzungsübungen Mittelstufe (AM 1, 9 LP), Epochen und Gattungen der lateinischen Literatur II (AM 2, 9 LP) sowie die Erarbeitung lateinischer Texte und ihre Vermittlung (Fachdidaktik, AM 3, 6 LP) behandelt. Optional kann eine Bachelorarbeit (12 LP) verfasst werden.
Das Lehramtsstudium beinhaltet Praxisphasen, die frühzeitig mit der praktischen Arbeit als Lehrer:in vertraut machen. Alle Lehramtsstudierenden absolvieren im Bachelor ein Eignungs- und Orientierungspraktikum sowie ein Berufsfeldpraktikum. Im Master of Education folgt das Praxissemester.
Nach dem Bachelor of Arts kann das Studium mit dem Master of Education fortgesetzt werden, der Voraussetzung für den Vorbereitungsdienst ist. Nach dem Master kann ein 1,5-jähriger Vorbereitungsdienst (Referendariat) absolviert werden, der mit einem Staatsexamen abschließt. Im Anschluss besteht die Möglichkeit zur Promotion.
Für den Zugang zum Vorbereitungsdienst müssen alle Lehramtsabsolvent*innen über Kenntnisse in zwei Fremdsprachen verfügen. Beim Studium einer Fremdsprache müssen vor Beginn oder im Verlauf des Studiums Kenntnisse der studierten Fremdsprache nachgewiesen werden.