Der Master-Studiengang "Neuere Deutsche Literatur: Geschichte - Grundlagen - Vermittlung" an der Georg-August-Universität Göttingen richtet sich an Studierende, die ihre im Bachelorstudium erworbenen Kenntnisse in deutschsprachiger Literatur vertiefen möchten. Der Studiengang konzentriert sich auf die geschichtliche Entwicklung der Literatur, ihre theoretischen Grundlagen und ihre Vermittlung in der Gegenwart. Studierende haben die Möglichkeit, eigene Schwerpunkte zu setzen.
Das Studium umfasst die Neuere Deutsche Literatur vom Barock bis zur Gegenwart. Studierende erwerben Kompetenzen in Literaturgeschichte, Literaturtheorie und der praktischen Vermittlung von Literatur. Das Studium verknüpft literaturgeschichtliche mit theoretisch-systematischen Fragestellungen und bezieht diese auf Anforderungen der Praxis und Vermittlung von Literatur.
Die fachlichen Schwerpunkte in Göttingen ermöglichen Einblicke in aktuelle wissenschaftliche Projekte. Der Studiengang verbindet drei zentrale Kompetenzbereiche: Literaturgeschichte, literaturwissenschaftliche Grundlagenforschung und Literaturvermittlung. Im literaturgeschichtlichen Schwerpunkt erwerben die Studierenden einen fundierten Überblick über die Entwicklung der deutschsprachigen Literatur vom 17. Jahrhundert bis zur Gegenwart. Im Grundlagen-Schwerpunkt eignen sich die Studierenden Kenntnisse der relevanten Theorien und Methoden an. Im Fokus Literaturvermittlung setzen sich die Studierenden theoretisch und praktisch mit Literatur und Literaturwissenschaft auseinander.
Der Masterabschluss bereitet auf Tätigkeiten in wissenschaftsnahen und literaturvermittelnden Berufsfeldern vor, z.B. im Wissenschafts- und Kulturmanagement, in Verlagen, Bibliotheken und Medieninstitutionen sowie in der Öffentlichkeitsarbeit und Erwachsenenbildung. Er eröffnet auch die Möglichkeit einer Promotion.
Der Studiengang kann in drei verschiedenen Profilen studiert werden:
Für die Bewerbung sind ein B.A.-Abschluss oder ein vergleichbarer Abschluss mit mind. 150 ECTS erforderlich. Außerdem müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau des DSH-2 nachgewiesen werden, falls die Muttersprache nicht Deutsch ist.