Der Masterstudiengang "Deutsches Recht" an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn ermöglicht den Erwerb des akademischen Grades eines Master of Laws, LL.M. Zugelassen werden Juristinnen und Juristen, die an einer ausländischen Hochschule ein gleichwertiges juristisches Studium abgeschlossen haben. Das Masterstudium ist ein zweisemestriges Zusatzstudium in deutscher Sprache, das die Studierenden mit der deutschen Rechtstradition vertraut machen und ihnen Grundkenntnisse des deutschen Rechts vermitteln soll.
Die Studierenden können eines der drei Hauptfächer (Zivilrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht) wählen und sich darin spezialisieren. Das Studium wird mit einer Masterarbeit und deren Verteidigung abgeschlossen. Dabei müssen die Bewerber nachweisen, dass sie die Grundzüge des deutschen Rechts beherrschen und selbstständig wissenschaftlich arbeiten können.
Es ist wichtig zu beachten, dass der Masterstudiengang "Deutsches Recht" in seiner jetzigen Form zum Ende des Wintersemesters 2022/2023 ausläuft und keine weiteren Bewerbungsphasen durchgeführt werden. Prüfungen können noch bis zum Ende des Sommersemesters 2024 (30.09.2024) abgelegt werden; in begründeten Fällen kann die Frist verlängert werden.