Umweltplanung und Recht
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Kurzbeschreibung & Facts

Der Masterstudiengang Umweltplanung und Recht an der RPTU vertieft und ergänzt die im Bachelorstudium Raumplanung erworbenen Kenntnisse. Studierende werden auf selbstständige Forschungs- und Entwicklungsaufgaben in der Umweltplanung und im Recht vorbereitet. Sie werden befähigt, wissenschaftliche Methoden zur Lösung komplexer Probleme in diesen Bereichen einzusetzen.

Der Studiengang ist modular aufgebaut, wobei jedes Modul in der Regel 6 ECTS-Punkten umfasst und innerhalb eines Semesters absolviert werden kann. Die Regelstudienzeit beträgt vier Semester inklusive der Masterprüfung.

Der Studienverlaufsplan sieht Pflichtmodule aus den Bereichen Umweltplanung, Recht und Rahmenbedingungen der Umweltplanung und des Rechts vor. Im ersten bis dritten Semester sind jeweils 18 ECTS-Punkte durch Pflichtmodule abzudecken. Zusätzlich sind Wahlmodule im Umfang von 12 ECTS-Punkten pro Semester zu belegen.

Das vierte Semester besteht aus einem Studienprojekt (12 ECTS) und der Masterarbeit (18 ECTS). Im Studienprojekt vertiefen die Studierenden ihre Kompetenzen in der Raumplanung und bauen ihre Fähigkeiten im selbstverantwortlichen Arbeiten aus. Die Masterarbeit dient dem Nachweis, dass die Studierenden eine raumplanerische Aufgabenstellung selbstständig bearbeiten können.

Ein Praktikum ist nicht zwingend vorgeschrieben, wird aber empfohlen.

Für die Bewerbung sind unter anderem ein Lebenslauf, Abschlusszeugnisse und Beschreibungen der Inhalte relevanter Lehrveranstaltungen einzureichen. Diese Unterlagen dienen dem Zulassungsausschuss zur Prüfung der Gleichwertigkeit des Abschlusses mit dem B.Sc. Raumplanung.

Abschluss
Master of Science
Regelstudienzeit
4 Semester
ECTS
120
Studienform
Vollzeit
Redaktionell betreut, KI-gestützt zusammengefasst. Quelle: ru.rptu.de

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