Der Masterstudiengang Biomedical Engineering an der RWTH Aachen vermittelt vertiefte Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden im Bereich der Biomedizintechnik. Ziel ist es, die Studierenden zu hoher wissenschaftlicher Qualifikation und Selbstständigkeit in diesem Fachgebiet zu führen. Der Studiengang zeichnet sich dadurch aus, dass er an der RWTH Aachen der einzige Studiengang mit einem eigenständigen Abschluss in Biomedical Engineering (Master of Science) ist. Er unterscheidet sich von anderen Studiengängen, die diesen Bereich lediglich als Vertiefungsrichtung anbieten.
An dem Masterstudiengang sind die Fakultät für Mathematik, Informatik und Naturwissenschaften, die Fakultät für Maschinenwesen, die Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik sowie die Medizinische Fakultät beteiligt, wobei die Federführung bei der Medizinischen Fakultät liegt.
Im ersten Semester werden Module aus den Bereichen Medizin, Ingenieurwesen, Naturwissenschaften und Ethik angeboten, um unterschiedliche Eingangsvoraussetzungen der Studierenden auszugleichen. Neben Pflichtmodulen gibt es Wahlpflichtmodule und optionale Module zur Vertiefung individueller Interessen.
Die inhaltlichen Schwerpunkte im zweiten und dritten Semester spiegeln das Aachener Profil in der Forschung im Bereich Biomedical Engineering wider:
Weitere Bestandteile des Curriculums sind Wahlpflichtmodule, optionale Zusatzmodule sowie ein Pflichtpraktikum von sechs bis acht Wochen nach dem zweiten Semester.
Das vierte Semester ist der Masterarbeit gewidmet.
Absolventen des Studiengangs Biomedical Engineering eröffnen sich vielfältige Berufsperspektiven in der medizintechnischen Industrie, im Gesundheitswesen, in Forschungslaboratorien, Prüfstellen, Behörden und Hochschulen. Auch eine selbstständige Tätigkeit ist möglich. Die Aufgabenbereiche umfassen Forschung, Entwicklung, Fertigung, Produktberatung, Vertrieb und Service von Medizinprodukten, Planung, Projektmanagement, Qualitätssicherung, Zertifizierung und Schulung beim Einsatz von Medizintechnik und Biomaterialien sowie die Überwachung und Begutachtung von medizinischen Einrichtungen, Verfahren und Geräten.