Der Hochschullehrgang Freizeitpädagogik richtet sich an Personen, die im Bereich der Freizeitpädagogik tätig werden möchten. Die Zulassung setzt die Vollendung des 18. Lebensjahres voraus. Zudem müssen die persönliche Eignung, Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit, Selbstorganisationsfähigkeit sowie ausreichende Deutschkenntnisse in Wort und Schrift in einem Assessment nachgewiesen werden. Ein Erste-Hilfe-Kurs (mind. 16 Stunden, nicht älter als 2 Jahre) muss bis Ende des ersten Semesters vorgelegt werden.
Der Lehrgang kann mit verschiedenen Schwerpunkten absolviert werden, wobei thematisch passende Lehrveranstaltungen oder Module im Ausmaß von 12 ECTS-Punkten aus Angeboten der PH NÖ oder anderer Bildungseinrichtungen anzurechnen sind. Folgende Schwerpunktvarianten sind möglich:
Die Lehrveranstaltungen finden hauptsächlich an Freitagabenden (meist per Zoom) und an Samstagen in Präsenz statt.