B.A. Bildung im Sekundarbereich (Bezug Lehramt Sekundarstufe I)
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B.A. Bildung im Sekundarbereich (Bezug Lehramt Sekundarstufe I)

Pädagogische Hochschule Heidelberg
Kurzbeschreibung & Facts

Der B.A. Bildung im Sekundarbereich (Bezug Lehramt Sekundarstufe I) an der Pädagogischen Hochschule Heidelberg ist ein Studiengang, der auf die Ausbildung von Lehrkräften für die Sekundarstufe I abzielt. Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu Ihren Prüfungen.


Die Vorprüfung (VoP) nach PO 2015 besteht aus den Basismodulen der folgenden vier Studienbereiche:



  • Bildungswissenschaften, bestehend aus Erziehungswissenschaft und Psychologie


  • Erstes Fach


  • Zweites Fach


  • Übergreifender Studienbereich "Inklusion - soziologische Dimensionen eines inklusiven Bildungssystems" (ÜSB 1).



Die Vorprüfung (VoP) nach PO 2021 besteht aus den Basismodulen der folgenden vier Studienbereiche:



  • Bildungswissenschaften (BM Erziehungswissenschaft)


  • Erstes Fach


  • Zweites Fach


  • Übergreifender Studienbereich "Inklusion - soziologische Dimensionen eines inklusiven Bildungssystems" (ÜSB 1).



Die VoP setzt sich jeweils aus den Modulprüfungen in den genannten Studienbereichen zusammen. Die VoP ist bestanden, wenn alle oben genannten Modulprüfungen bestanden sind.


Die VoP ist bis zum Ende des 2. Semesters abzulegen. Wer die VoP einschließlich etwaiger Wiederholungen bis zum Ende des 4. Fachsemesters nicht bestanden hat, verliert den Prüfungsanspruch, es sei denn, sie bzw. er hat die Fristüberschreitung nicht zu vertreten.


Alle im Studienverlaufsplan gekennzeichneten studienbegleitenden Modulprüfungen der VoP werden mit "bestanden/nicht bestanden" bewertet. Hiervon ausgenommen sind die Modulprüfungen der Basismodule in den Bildungswissenschaften (Erziehungswissenschaft und Psychologie), diese werden benotet.


Studienbegleitende Modulprüfungen der VoP, die nicht mindestens mit "ausreichend" (4,0) bzw. mit "nicht bestanden" bewertet wurden, können zweimal wiederholt werden. Eine dritte Wiederholung ist ausgeschlossen.


Die Wiederholung einer bestandenen Modulprüfung sowie einer bestandenen Teilleistung ist nicht zulässig.


Ist die zweite Wiederholungsprüfung einer studienbegleitenden Modulprüfung nicht mindestens mit der Note "ausreichend" (4,0) bzw. mit "nicht bestanden" bewertet, so ist die studienbegleitende Modulprüfung endgültig nicht bestanden. Nach § 32 Abs. 5 Satz 3 LHG haben Sie damit Ihren Prüfungsanspruch endgültig verloren, wenn eine Prüfungsleistung endgültig nicht bestanden ist oder nicht rechtzeitig erbracht wurde, es sei denn, Sie haben die Fristüberschreitung nicht zu vertreten.


Studienbegleitende Modulprüfungen sind bei den im Studienverlaufsplan vorgesehenen Modulen des Studiengangs zu absolvieren. Gegenstand der Modulprüfung sind die in der Modulbeschreibung des jeweiligen Moduls als Qualifikationsziele genannten Kenntnisse und Kompetenzen (siehe Modulhandbuch).


Jedes Modul schließt mit einer Modulprüfung ab. Die konkrete Prüfungsleistung ist bei allen studienbegleitenden Modulprüfungen entweder in einer separaten, veranstaltungsübergreifenden Modulprüfung oder in begründeten Fällen durch maximal zwei Prüfungsleistungen aus mehreren Veranstaltungen eines Moduls zu erbringen. Sind für ein Modul im Modulhandbuch mehrere alternative Prüfungsformen vorgesehen, so wird diejenige Prüfungsform, die innerhalb eines Semesters in diesem Modul zur Anwendung kommt, zu Beginn des jeweiligen Semesters im Rahmen des Lehrveranstaltungsangebots bekanntgegeben.


Die studienbegleitenden Modulprüfungen werden entweder benotet oder unbenotet mit "bestanden/nicht bestanden" bewertet. Sie sind i.d.R. jeweils im Prüfungszeitraum zum Ende des Semesters, bei mehrsemestrigen Modulen: des letzten Semesters des Moduls, durchzuführen. Die Prüfungstermine und -formalitäten werden spätestens mit Beginn der Vorlesungszeit bekannt gegeben. Eine Wiederholung bestandener studienbegleitender Modulprüfungen ist nicht zulässig.


Mündliche Modulprüfungsleistungen werden als Gruppen- oder Einzelprüfungen abgelegt. Die Dauer der mündlichen Prüfungsleistung beträgt bei Einzeprüfungen 20 oder 30 Minuten, bei Gruppenprüfungen entsprechend länger. Mündliche Modulprüfungsleistungen werden von mindestens zwei Prüferinnen bzw. Prüfern abgenommen.


Mögliche Formen schriftlicher Modulprüfungsleistungen sind Klausuren, Hausarbeiten, Berichte, Protokolle oder andere Formen schriftlicher Arbeiten. Die Dauer von Klausurarbeiten kann 90 oder 120 Minuten betragen.


Das Studium eines Studienbereichs bzw. Faches wird mit dem als "Abschlussmodul" ausgewiesenen Vertiefungsmodul abgeschlossen. Dieses ist in den letzten beiden Semestern verortet.

Abschluss
Bachelor of Arts
Studienform
Vollzeit
Standort
Heidelberg
Letzte Bewertungen

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Studiengänge
Lehramt