Der Bachelor-Studiengang Evidenzbasierte Pflege an der Universität Halle vereint ein Hochschulstudium mit einer Berufsausbildung zum/zur Pflegefachmann/frau. Das Studium umfasst 240 Leistungspunkte (LP) und dauert in der Regel 8 Semester. Es beginnt jeweils zum Wintersemester und ist zulassungsfrei. Die Studierenden schließen mit dem Universitätsklinikum Halle einen Ausbildungsvertrag ab und erhalten eine monatliche Vergütung (ca. 1.340€ im 1. Studienjahr, ca. 1.400€ im 2. Studienjahr und ca. 1.500€ im 3. und 4. Studienjahr) sowie 30 Tage Urlaub pro Jahr.
Das Studium vermittelt wissenschaftlich fundiertes Verstehen von Fällen, bedarfsgerechtes Gestalten von pflegerischen Maßnahmen, Literaturrecherche und Bewertung wissenschaftlicher Publikationen, Anleitung von Patienten, Kommunikations- und Interaktionsfähigkeiten, Kompetenzen zur interdisziplinären Zusammenarbeit und zur Entwicklung von Lösungsansätzen. Es werden auch heilkundliche Tätigkeiten in den Bereichen Diabetische Stoffwechsellage, Chronische Wunden und Demenz vermittelt.
Absolventen qualifizieren sich für weiterführende Studien (Master in Gesundheits- und Pflegewissenschaften) und Berufsfelder wie selbstständige Pflege, fachliche Verantwortung für Pflegeteams, Weiterbildungstätigkeiten, wissenschaftliche Forschungsassistenz und Mitwirkung bei Sachverständigentätigkeiten. Im Studium werden auch berufspädagogische Inhalte vermittelt, die für die spätere Tätigkeit als Praxisanleiter*in relevant sind.
Das Studium gliedert sich in fachpraktische und fachtheoretische Module (160 LP), Praxismodule (60 LP), allgemeine Schlüsselqualifikationen (10 LP) und ein Abschlussmodul (Bachelorarbeit) (10 LP). Der berufspraktische Teil umfasst 2.300 Stunden Praxiseinsätze, in der Regel am Universitätsklinikum Halle (Saale) sowie in externen Pflegeeinrichtungen. Ab dem 5. Semester sind Nachtdienste im Umfang von 80 bis 120 Stunden zu leisten.
Zulassungsvoraussetzung ist die Hochschulzugangsberechtigung (in der Regel Abitur). Nicht zugelassen werden kann, wer bereits eine Ausbildung als Gesundheits- und Krankenpfleger*in, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger*in, Altenpfleger*in oder Pflegefachfrau/Pflegefachmann erfolgreich abgeschlossen oder endgĂĽltig nicht bestanden hat.