Der Bachelorstudiengang Saxophon gehört zur Abteilung Blasinstrumente, Schlagzeug. Die Regelstudienzeit beträgt 8 Semester. Es kann zwischen den Schwerpunkten Kammermusik und Pädagogik gewählt werden. Ein Teilzeitstudium ist auf Antrag möglich, ebenso wie eine Beurlaubung für ein Semester bei Vorliegen eines wichtigen Grundes. Studien- und Prüfungsleistungen können nach Maßgabe der Prüfungsordnung anerkannt werden.
Auch der Masterstudiengang Saxophon gehört zur Abteilung Blasinstrumente, Schlagzeug. Die Regelstudienzeit beträgt hier 4 Semester. Wie beim Bachelor ist ein Teilzeitstudium auf Antrag möglich, ebenso wie eine Beurlaubung. Studien- und Prüfungsleistungen können auch hier anerkannt werden.
Das Konzertexamen Saxophon gehört ebenfalls zur Abteilung Blasinstrumente, Schlagzeug. Die Regelstudienzeit beträgt 4 Semester. Eine Beurlaubung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die Anmeldung zur Abschlussprüfung muss mit der Rückmeldung zum 4. Studiensemester schriftlich beim Prüfungsausschuss eingereicht werden.
Das Jungstudium Saxophon gehört ebenfalls zur Abteilung Blasinstrumente, Schlagzeug. Die Ausbildung endet mit Vollendung des 18. Lebensjahres, spätestens jedoch mit Abschluss der allgemeinbildenden Schule.