Das Studium zum Diplom-Finanzwirt (m/w/d) (FH) in der Hessischen Steuerverwaltung ist eine dreijährige qualifizierte Ausbildung, die sowohl an der Hochschule als auch in einem der hessischen Ausbildungsfinanzämter stattfindet. Während des Studiums erhalten die Studierenden den Beamtenstatus und eine überdurchschnittliche Ausbildungsvergütung.
Das Studium dauert 21 Monate und gliedert sich in ein Grund- und ein Hauptstudium, wobei der Schwerpunkt auf Steuerrecht und angrenzenden Rechtsgebieten liegt. Es umfasst 2.200 Unterrichtseinheiten. Die Studierenden werden in kleinen Gruppen unterrichtet, und es besteht Anwesenheitspflicht. Der Unterricht findet in modernen Hörsälen statt, die auch die Teilnahme im Homeoffice ermöglichen. Ergänzend zum Studium werden Kolloquien und eine gut sortierte Bibliothek angeboten.
Die berufspraktischen Studienzeiten finden in Ausbildungsfinanzämtern statt, wo die Studierenden Tätigkeiten ausüben und ihre Kenntnisse in Ausbildungsarbeitsgemeinschaften vertiefen. Dabei werden insbesondere die Automation des steuerlichen Festsetzungs- und Erhebungsverfahrens sowie praxisorientierte Arbeits- und Entscheidungstechniken behandelt. Ziel ist die fachliche Integration und die Entwicklung von Handlungskompetenzen.
Das Studium umfasst eine Zwischenprüfung nach dem ersten Teil des Grundstudiums sowie Abschlussklausuren am Ende des Grund- und Hauptstudiums. Die Laufbahnprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil. Nach erfolgreichem Abschluss wird der akademische Grad Diplom-Finanzwirt*in (Fachhochschule) verliehen.
Als Diplom-Finanzwirt*in im gehobenen Dienst der Hessischen Steuerverwaltung sind Sie hauptsächlich im Innendienst der Finanzämter tätig, beispielsweise in der Steuerfestsetzung, Bewertungsstelle, Erbschaftsteuerstelle, Finanzkasse oder Vollstreckungsstelle. Im Außendienst können Sie in der Betriebsprüfung oder Steuerfahndung eingesetzt werden. Darüber hinaus können Sie Aufgaben in der Organisation, im Personal- und Haushaltswesen übernehmen.
Nach erfolgreichem Ablauf der Probezeit werden Diplom-Finanzwirt*innen zum/zur Beamten*in auf Lebenszeit ernannt. Bei entsprechender Leistung sind Aufstiege bis zum/zur Oberamtsrat*rätin (Besoldungsgruppe A 13) möglich. Bei besonderer Befähigung ist die Übernahme in die Laufbahn des höheren Dienstes möglich.