Das duale Studium der Rechtspflege an der Hochschule Meißen (FH) und Fortbildungszentrum eröffnet vielfältige und anspruchsvolle Tätigkeiten in der freiwilligen und streitigen Gerichtsbarkeit. Rechtspfleger übernehmen Verantwortung in verschiedenen Rechtsgebieten wie Erbrecht, Grundbuchsachen, Zwangsvollstreckung und Familienverfahren. Sie können Grundstücke versteigern und Insolvenzverfahren führen. Ein Einsatz in der Justizverwaltung ist ebenfalls möglich, beispielsweise als Geschäfts- oder Gruppenleitung oder in Referaten für Haushalts- und Personalfragen.
Rechtspfleger arbeiten eigenständig und treffen Entscheidungen unabhängig von Vorgesetzten, wobei das Gesetz die Richtschnur ihrer Arbeit darstellt. Voraussetzungen für diesen Berufszweig sind eine breite Allgemeinbildung, Kommunikationsfähigkeit und Freude am Umgang mit rechtsuchenden Bürgern.
Das Studium beginnt jährlich am 1. September und umfasst 24 Monate Theorie an der HSF Meißen sowie 15 Monate Praxis bei Gerichten und Staatsanwaltschaften in Sachsen. Die Studierenden können die erlernten Rechtskenntnisse unmittelbar in der Praxisausbildung anwenden und vertiefen. In Arbeitsgemeinschaften werden weitere berufspraktische Inhalte vermittelt und justizspezifische EDV-Programme genutzt.
Das Fachstudium beinhaltet folgende Studienschwerpunkte:
Nach erfolgreichem Abschluss des dreijährigen Studiums können Absolventen in die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Justiz als Rechtspfleger einsteigen. Nach einer positiven Bewertung der Diplomarbeit wird zusätzlich der akademische Grad Diplom-Rechtspfleger/in (FH) verliehen.