Das Studium zum Diplom-Rechtspfleger/in (FH) an der FH Güstrow ist ein dreijähriges Studium, das im Beamtenverhältnis auf Widerruf absolviert wird. Es gliedert sich in:
Die Studienpraxis findet an Ausbildungsgerichten und Staatsanwaltschaften in Mecklenburg-Vorpommern statt.
Während des Studiums führen die Studierenden die Dienstbezeichnung "Rechtspflegeranwärter/in" und erhalten Anwärterbezüge von ca. 1.530 Euro (brutto) monatlich.
Das Studium umfasst folgende Lehrgebiete:
Das Studium wird mit der Rechtspflegerprüfung abgeschlossen, die aus sieben Klausuren und einer mündlichen Prüfung besteht. Nach erfolgreichem Abschluss verleiht die Fachhochschule den Diplomgrad "Diplom-Rechtspfleger/in (Fachhochschule)".