Das Deutsch-Polnische Jurastudium an der Europa-Universität Viadrina bietet die einzigartige Möglichkeit, parallel zwei europäische Rechtssysteme in zwei Ländern und Sprachen zu studieren. Dieser Studiengang eröffnet weitreichende Berufsperspektiven, darunter die Aplikacja für klassische juristische Berufe in Polen, die erste Juristische Prüfung in Deutschland, sowie Tätigkeiten in europäischen, internationalen und nationalen Organisationen, Behörden und international agierenden Unternehmen.
Absolventen erlangen einen Wettbewerbsvorteil durch herausragende Kenntnisse zweier Rechtssysteme, rechtsvergleichende Fähigkeiten, vertiefte Fachsprachkenntnisse und mehrjährige internationale Erfahrungen.
Das Studium beinhaltet drei Studiengänge:
Der Studiengang Magister des Rechts lässt sich gut mit den Studiengängen Bachelor | Master of German and Polish Law kombinieren, da sie im Wesentlichen den gleichen Studienplan haben und parallel absolviert werden können.
Für die Einschreibung an der EUV benötigen Studienbewerber eine allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife einer deutschen Schule oder einen gleichwertigen ausländischen Abschluss. Für die Einschreibung an der UAM (Studiengang "Magister des Rechts") ist eine allgemeine Hochschulreife erforderlich.
Studierende, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Das Sprachenzentrum der Viadrina bietet Informationen zur DSH-Prüfung. Studierende, deren Muttersprache nicht Polnisch ist, benötigen hinreichende Kenntnisse der polnischen Sprache gemäß den Richtlinien der Adam-Mickiewicz-Universität Poznań.
Das Deutsch-Polnische Jurastudium umfasst bilinguale Studiengänge, in denen die Lehrveranstaltungen von Anfang an sowohl in polnischer als auch in deutscher Sprache angeboten werden. Studienbewerber ohne deutsche Staatsangehörigkeit müssen hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache (C1 Niveau nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen [GER]) nachweisen.