Der Studiengang "Deutsch als Zweitsprache - Sprachdiagnostik und Sprachförderung" an der Universität Tübingen ist ein Bachelor Hauptfach Studiengang. Er kombiniert Erkenntnisse aus Linguistik, Spracherwerbsforschung, Psychologie, Neurologie und Pädagogik, um Studierende für die Sprachförderung in Deutsch als Zweitsprache auszubilden. Der Studiengang reagiert auf den Bedarf an qualifiziertem Personal in vorschulischen, schulischen und außerschulischen Einrichtungen.
Im Studium werden sprachwissenschaftliche Grundlagen gelegt und sprachanalytische Fähigkeiten entwickelt, um Äußerungen von Erst- und Zweitspracherwerbenden zu beschreiben und Abweichungen zu klassifizieren. Studierende erlernen den Umgang mit Instrumenten zur Sprachstandserhebung und erwerben didaktisches Know-how für altersgerechte Sprachdiagnostik und Sprachförderung. Ein studienbegleitendes, supervidiertes Praktikum in Kitas und Schulen ermöglicht es, das erarbeitete Wissen anzuwenden und praktische Erfahrungen zu sammeln. Im weiteren Verlauf des Studiums werden die sprachdiagnostischen, sprachlehrmethodischen und forschungsmethodischen Kompetenzen vertieft, um ein eigenes Forschungsprojekt im Rahmen der Bachelorarbeit zu konzipieren und umzusetzen.
Absolventen können in verschiedenen Bereichen tätig werden, darunter im Bildungsbereich, in Integrationskursen, in der Entwicklung computergestützter Lehrformen (in Verbindung mit Computerlinguistik) oder in der Öffentlichkeitsarbeit mit Schwerpunkt auf Migration, Sprache und Integration (in Verbindung mit Medienwissenschaften). Die Kombination mit Germanistik oder Internationalen Literaturen eröffnet Einsatzfelder in der Sprach- und Kulturvermittlung im In- und Ausland.
Das Studium ist als Kombinations-Bachelorstudiengang konzipiert und hat eine Regelstudienzeit von 6 Semestern. Es umfasst 180 Leistungspunkte (LP), wobei 99 LP auf das Hauptfach, 60 LP auf das Nebenfach und 21 LP auf überfachliche berufsqualifizierende Kompetenzen entfallen.
Voraussetzung für die Zulassung zum Studium ist die allgemeine Hochschulreife oder eine Hochschulzugangsberechtigung für beruflich Qualifizierte. Bewerber, die ihre Hochschulzugangsberechtigung nicht in einem deutschsprachigen Land erworben haben, müssen ein Zeugnis über das Bestehen der DSH-Prüfung mit mindestens der Notenstufe 2 vorlegen. Ausreichende englische Sprachkenntnisse (mindestens B1) werden vorausgesetzt.