Das Studium der Rechtswissenschaft an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel führt zum Staatsexamen (Erste Juristische Prüfung). Es ist ein zulassungsfreier Studiengang, der nur zum Wintersemester begonnen werden kann. Die Regelstudienzeit beträgt 10 Fachsemester.
Im Studium der Rechtswissenschaften werden Sie zu Rechtsanwender*innen ausgebildet. Sie erwerben einen Werkzeugkasten, mit dem Sie zu vertretbaren Lösungen gelangen können. Im Jurastudium geht es weniger darum, Wissen auswendig zu lernen, sondern vielmehr darum, das Handwerkszeug sauber anzuwenden und das Gesamtsystem zu verstehen.
Das Studium gliedert sich in ein Grundstudium (1.-4. Semester) und ein Hauptstudium (5.-9. Semester), ergänzt durch ein Prüfungssemester. Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen. Im Hauptstudium werden die Pflichtfächer Zivilrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht studiert. Zusätzlich muss einer der angebotenen Schwerpunkte gewählt werden:
Des Weiteren ist der Besuch einer Veranstaltung zum Erwerb fachspezifischer Fremdsprachenkenntnisse erforderlich. Während der vorlesungsfreien Zeit müssen die Studierenden an praktischen Studienzeiten von insgesamt drei Monaten Dauer teilnehmen. Im 7. und 8. Fachsemester wird ein Programm zur intensiven Vorbereitung auf die staatliche Pflichtfachprüfung angeboten.
Nach dem Studium gibt es vielfältige berufliche Tätigkeitsfelder, wie z.B. in der Justiz, in der Verwaltung, in der Wirtschaft, in der Wissenschaft oder bei einer Nichtregierungsorganisation.